Schulsozialarbeit mit Bundesmitteln (45-07)

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Die LDK möge beschließen, dass
der LandesSchülerRat Sachsen fordert, dass die Schulsozialarbeit an den Schulen in Sachsen langfristig durch Bundesmittel finanziell bezuschusst wird. Bis zum Jahre 2022 soll ein Schulsozialarbeiter an einer sächsischen Schule mindestens 30% seines Gehaltes aus Mitteln aus dem Bundeshaushalt erhalten.

Kategorien: 45. LDK, beschlossen: 2017, Schule & Gesellschaft, Sunset: 2022