Schulessen subventionieren und kontrollieren (49-19)

Die LDK hat beschlossen, dass
der LSR den Freistaat Sachsen auffordert, Mittel zur Subventionierung und Kontrolle von Schulmahlzeiten auszubauen bzw. zur Verfügung zu stellen. Jeder soll die Möglichkeit bekommen für einen angemessenen Preis von maximal drei Euro eine ausgewogene und nahrhafte Mahlzeit geboten zu bekommen. Dazu zählt eine Auswahl von Mahlzeiten, vegetarisch und fleischhaltig, frisches Gemüse und Beilagen und nach Möglichkeit auch Salat. Fertiggerichte sollen vom Schulessen ausgeschlossen werden. Überschüssige Beträge sollen vom Freistaat subventioniert werden. Weiterhin soll dieser die gesetzliche Aufsicht über die Essensanbieter bekommen, regelmäßig Kontrollen durchführen und gegebenenfalls Strafen bzw. Auftragsentzug gegenüber dem Versorger durchsetzen können.

Kategorien: 49. LDK, beschlossen: 2019, Schulalltag