Verpflichtende NS-Gedenkstätten-Besuche für Schüler (47-13)

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Die LDK hat beschlossen, dass der LSR Sachsen sich dafür einsetzt, dass
sächsische Schulen für Schüler ab der 9. Klasse mindestens einen verpflichtenden Besuch von NS-Gedenkstätten organisieren. Die Lehrer sollten die Schüler dementsprechend auf solche Besuche vorbereiten und Probleme der Schüler mit solchen Themen berücksichtigen.

Die Kosten für die Durchführung der Veranstaltung und für den Transport sind durch den Freistaat Sachsen, z. B. durch die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung, zu tragen.

Kategorien: 47. LDK, beschlossen: 2018