Einheitlicher Zeitrahmen für die Erarbeitung einer Komplexen Lernleistung (48-03)

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Die LDK möge beschließen, dass
für die Erarbeitung einer komplexen Lernleistung ein landesweit einheitlicher Zeit- und Arbeitsanforderungsrahmen festgelegt wird. Dabei wird den Schulen freigestellt, in welchem Zeitraum diese Erarbeitung erfolgt.

Kategorien: 48. LDK, beschlossen: 2018