Die LDK möge beschließen,
dass sich der Landesschülerrat für folgende Regelungen in Bezug auf den Erwerb von Fremdsprachenzertifikaten im Freistaat Sachsen einsetzt:
– Es sollen wenn möglich Kapazitäten für ein Unterrichtsfach auf freiwilliger Basis (siehe Cambridge Certificate Vorbereitungskurse), welches den Erwerb von Fremdsprachenzertifikaten erleichtert, geschaffen werden.
– Im Zeitraum des Abschlussjahrs oder während der Oberstufe soll für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bestehen, eine Kostenrückerstattung in Höhe von bis zu 200€ für die Teilnahme einer Zertifikatsprüfung, zu beantragen. Die Beantragung soll durch einfache Niederlegung der persönlichen Bewegründe bzw. Notwendigkeit des Zertifikats für den Schüler schriftlich erfolgen.
– Prinzipiell kann nach entsprechender Begründung für jede belegte Fremdsprache ein Zertifikat finanziell unterstützt werden.
– DaZ Schülern soll die Möglichkeit geschaffen werden solch ein Zertifikat ebenfalls in der deutschen Sprache zu erlangen und dabei unterstützt zu werden. Darüber soll im regulären DaZ Unterricht informiert werden.
– Im schulischen Kontext soll über diese Möglichkeit der Unterstützung berichtet und explizit darauf hingewiesen werden.