Neuregelung Erwerb von Fremdsprachenzertifikate (48-10)

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Die LDK möge beschließen, 
dass sich der Landesschülerrat für folgende Regelungen in Bezug auf den Erwerb von Fremdsprachenzertifikaten im Freistaat Sachsen einsetzt:

– Es sollen wenn möglich Kapazitäten für ein Unterrichtsfach auf freiwilliger Basis (siehe Cambridge Certificate Vorbereitungskurse), welches den Erwerb von Fremdsprachenzertifikaten erleichtert, geschaffen werden.

– Im Zeitraum des Abschlussjahrs oder während der Oberstufe soll für alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bestehen, eine Kostenrückerstattung in Höhe von bis zu 200€ für die Teilnahme einer Zertifikatsprüfung, zu beantragen. Die Beantragung soll durch einfache Niederlegung der persönlichen Bewegründe bzw. Notwendigkeit des Zertifikats für den Schüler schriftlich erfolgen.

– Prinzipiell kann nach entsprechender Begründung für jede belegte Fremdsprache ein Zertifikat finanziell unterstützt werden.

– DaZ Schülern soll die Möglichkeit geschaffen werden solch ein Zertifikat ebenfalls in der deutschen Sprache zu erlangen und dabei unterstützt zu werden. Darüber soll im regulären DaZ Unterricht informiert werden.

– Im schulischen Kontext soll über diese Möglichkeit der Unterstützung berichtet und explizit darauf hingewiesen werden.

Kategorien: 48. LDK, beschlossen: 2018, Schule & Gesellschaft