Computer- und Medienräume (48-14)

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Die LDK möge beschließen, dass
der LandesSchülerRat sich dafür einsetzt, dass an jeder Schule Sachsens Räumlichkeiten für Schülerinnen und Schüler geschaffen werden, die über Computer und Zubehör verfügen. Diese sollen den Schülerinnen und Schülern während ausgewählten Pausen und Freistunden zur Verfügung stehen. Für die Nutzung dieser Räume ist die Anwesenheit einer berechtigten Aufsichtsperson erforderlich.

Kategorien: 48. LDK, beschlossen: 2018