Nachhilfeangebote an Schulen (52-15)

Die LDK hat beschlossen:

Der LSR setzt sich dafür ein, dass verpflichtend an allen Schulen ein kostenloses und vom Freistaat finanziertes Nachhilfeangebot entstehen soll. Hierbei sollen Schüler*innen die Möglichkeit haben, in ihrer Schule sich in den Fächern zu fördern, in denen sie außerhalb der regulären Unterrichtszeit Hilfe benötigen. Dies kann in Form von Extraunterricht mit anderen Schüler*innen oder Lehrkräften sein. Dass die Schüler*innen ihre Nachhilfe über die Schule abwickeln, ist nicht verpflichtend. Jedoch sollten die Schüler*innen über verschiedene Angebote der Nachhilfe informiert werden und gar nichts für die jeweilige Förderung bezahlen. Primär sollen Schüler*innen bei der Nachhilfe aushelfen, um Aufwand möglichst gering und Nutzen möglichst effektiv zu halten. So kann jeder etwas beitragen.

Kategorien: 52. LDK, beschlossen: 2022