Die LDK hat beschlossen, dass
sich der LSR dafür einsetzt, dass die Komplexe Lernleistung am Gymnasium bzw. die Fach- bzw. Belegarbeit an Oberschulen und BGY nach sachsenweit einheitlichen Standards verfasst und bewertet wird. Dies bezieht sich vor allem auf eine einheitlich festgelegte Vorbereitungszeit mit einer vorgegebenen Mindestanzahl von Konsultationen mit dem betreuenden Fachlehrkräfte sowie einem einheitlichen Abgabedatum. Es sollte eine eindeutige Definition des »wissenschaftlichen Arbeitens« gefunden werden. Zudem sollte eine Vorgabe von Bewertungskriterien, Gewichtung von informatorischen und inhaltlichen Teilen der Arbeit und allgemeinen Vorgaben zu Form und Struktur gegeben sein. Zudem sollte das Abgabedatum nicht in den Prüfungsphasen (der BLF) fallen, da dies einen destruktiven Effekt auf die mentale Gesundheit der Schüler*innen durch den erhöhten Stressfaktor hat und die empfohlene Zeit zur Wiederholung der Lerninhalte vergangener Schuljahre geschmälert wird.
In Ausnahmefällen können durch die Schulleitung wissenschaftliche Arbeiten genehmigt werden, welche von Form und Strukturen abweichen.