Die LDK hat beschlossen, dass
sich der LSR dafür einsetzt, dass das sächsische Prüfungsrecht dahingehend geändert wird, sodass in sämtlichen Benotungen halbe Bewertungseinheiten vergeben werden müssen, unabhängig davon, ob eine Note eindeutig ist oder zwischen zwei Noten liegt. Es geht hierbei um die vergebbare Punkte und nicht die Gesamtpunktzahl.