Der LSR setzt sich dafür ein, dass
bei den Terminen für die Abschlussprüfungen aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, sowie Schulen des zweiten Bildungsweges darauf zu achten ist, dass keine*r der Absolvent*innen 2 schriftliche Prüfungen an aufeinanderfolgenden Tagen schreiben darf. Die Regelung gilt ebenfalls für alle Nachtermine der schriftlichen Prüfungen.