Änderung des §9 Abs. 1 der SMVO (54-11)

Der LSR setzt sich dafür ein, dass

  1. § 9 Abs. 1 Satz 2 SMVO wie folgt geändert wird: „Er kann einen Vorstand wählen, der aus dem Vorsitz, dessen Stellvertretung und höchstens 20 weiteren Mitgliedern besteht.“
  2. § 9 Abs. 1 SMVO als Satz 3 ergänzt wird: „Näheres zur Anzahl regelt die jeweilige Geschäftsordnung.“
Kategorien: 54. LDK, beschlossen: 2023