Schüler*innenmitwirkung an freien Schulen stärken! (56-04)

Die LDK hat beschlossen:

Der LSR setzt sich dafür ein, dass

im Sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) die Einrichtung einer Schüler*innenmitwirkung an Schulen in freier Trägerschaft verbindlich vorgeschrieben wird.

Hierzu soll gesetzlich sichergestellt werden, dass die demokratische Organisation der Schüler*innenmitwirkung an jeder anerkannten Ersatzschule im Freistaat Sachsen vorausgesetzt ist. Dabei müssen mind. alle durch die SMVO vorgeschriebenen Rechten und Aufgaben für die Schüler*innenmitwirkung an freien Schulen gelten.

Dies umfasst die Bildung eines Gremiums analog zur Schulkonferenz öffentlicher Schulen, in dem zentrale Beschlüsse für die Schule getroffen werden. In diesem Gremium sollen die Vertreter*innen der Schüler*innen ein Stimmrecht erhalten. Zusätzlich soll jede Schüler*innenvertretung an Schulen in freier Trägerschaft ein Mitglied für den entsprechenden KreisSchüler*innenRat wählen dürfen, um die Interessen der Schüler*innen auf Kreisebene zu vertreten und den Austausch zwischen den Schulen zu fördern. 

Es wird anerkannt, dass Schulen besonderer pädagogischer Prägung, wie z.B. Waldorfschulen, bereits eigene Formen der Schüler*innenmitwirkung etabliert haben können. Daher soll die Möglichkeit bestehen, alternative demokratische Konzepte der Schüler*innenmitwirkung nach eingehender Prüfung durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde zu implementieren.

Kategorien: 56. LDK, beschlossen: 2024