Die LDK hat beschlossen:
Der LSR setzt sich dafür ein, dass
der Freistaat Sachsen aufgefordert wird, Mittel zur Subventionierung und Kontrolle von Schulmahlzeiten auszubauen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Alle Schüler*innen sollen die Möglichkeit bekommen, für einen angemessenen Preis von maximal 2,50 Euro eine ausgewogene und nahrhafte Mahlzeit geboten zu bekommen. Dazu zählt eine Auswahl von Mahlzeiten, vegetarisch, vegan und fleischhaltig, frisches Gemüse und Beilagen und nach Möglichkeit auch Salat. Fertiggerichte müssen vom Schulessen ausgeschlossen werden. Überschüssige Beträge sollen vom Freistaat subventioniert werden.
Weiterhin soll dieser die gesetzliche Aufsicht über die Essensanbieter bekommen, regelmäßig Kontrollen durchführen und gegebenenfalls Strafen bzw. Auftragsentzug gegenüber dem Versorger durchsetzen können. Diese Kontrollen sollen landesrechtlich geregelten Qualitätsstandards unterliegen, die sich an den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Die Träger müssen die Schulessensanbieter dazu verpflichten, die Wünsche der Schüler*innen bei der Menüzusammenstellung zu berücksichtigen.
Folgende Beschlüsse sind aufgehoben: 52-13, 52-10, 49-19