Viereckige Augen? Nicht mit uns! (56-09)

Die LDK hat beschlossen:
Der LSR setzt sich dafür ein, dass

dass das SMK eine Verordnungsermächtigung im Rahmen des SächsSchulG erhält, um eine Verordnung in Anlehnung an § 3 ArbStättV zum Schutz der Gesundheit der sächsischen Schüler*innen in Bezug auf feste Anforderungen zum digitalen Arbeitsplatz in Schulen als landesweit einheitliche und verbindlich Regelungen erstellt.

Des Weiteren verweist der LSR zur Erarbeitung einer solchen Verordnung auf das Informationsblatt 202-111 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) „Sicheres und gesundes Arbeiten mit digitalen Medien in der Schule“ (2021).

Kategorien: 56. LDK, beschlossen: 2024