Die LDK hat beschlossen:
Die Abschlussprüfungen an den weiterführenden Schulen sind für die Schüler*innen die Grundlage für ihr weiteres Leben und ihre berufliche Laufbahn. Für ein erfolgreiches und möglichst schülerfreundliches Absolvieren der Abschlussprüfungen sollen folgende Punkte geändert werden.
Rahmenbedingungen
Prüfungstermine
Bei der Auswahl der Termine für die schriftlichen Abschlussprüfungen aller allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, sowie Schulen des zweiten Bildungsweges ist darauf zu achten, dass keine*r der Absolvent*innen 2 schriftliche Prüfungen an aufeinanderfolgenden Tagen schreiben darf. Gleiches gilt für alle Nachtermine der schriftlichen Prüfungen.
Die Prüfungstermine der mündlichen Prüfungen sind mindestens vier Wochen vor dem zentralorganisierten Prüfungszeitraum zu einem zentralen Termin im gesamten Freistaat nach den bisher schon geltenden Anforderungen schulintern bekannt zu machen.
Hilfsmittel
Tafelwerke beziehungsweise Formelsammlungen sollen in den schriftlichen Abschlussprüfungen eingesetzt werden dürfen. Zusätzlich soll dieses Tafelwerk/ diese Formelsammlung den Schüler*innen auch bei der BLF zur Verfügung gestellt werden.
Um die Vergleichbarkeit im gesamten Freistaat zu gewährleisten, gibt das SMK eine einheitliche Formelsammlung bzw. ein einheitliches Tafelwerk als OER (Open Education Resources) heraus. Dies umfasst:
- eine druckfähige PDF-Version, welche die Schulträger für ihre Schulen als Lehrmittel, insofern für die Schüler*innen kostenfrei, drucken lassen können und
- eine optimierte Webanwendung ähnlich der vom SMK herausgegebenen dynamischen Lehrplandatenbank (schulportal.sachsen.de/lplandb).
Vor den Prüfungen müssen diese von den Lehrkräften hinsichtlich eines möglichen Betrugsversuches geprüft und dementsprechend gekennzeichnet werden. Es sei den Schulen freigestellt, einen Satz Tafelwerke/Formelsammlungen zu haben, welcher ausschließlich von den Abschlussklassen verwendet werden darf. Somit würde der Schritt der Kontrolle durch die Lehrkräfte entfallen.
Der LSR kritisiert zudem die herausgegebene Formelsammlung der KMK, welche ab dem SJ 2025 das Tafelwerk in Abschlussprüfungen des Abiturs ersetzen soll. Der LSR setzt sich dafür ein, dass die KMK ein einheitliches Tafelwerk auswählt, welches den tatsächlichen und notwendigen Inhalt enthält.
Prüfungsvorbereitung
Es sollen alle Aufgaben und dazugehörige Musterlösungen von Prüfungsarbeiten vergangener Schuljahre im Downloadbereich auf der Website des Sächsischen Schulportals (bspw. Besondere Leistungsfeststellungen, jegliche Abschlussprüfungen) zur Verfügung gestellt werden müssen. Mit Hilfe dieser soll es den Prüflingen ermöglicht werden, sich effektiv auf ihre Prüfungsarbeit vorzubereiten und Erarbeitungen zu den Prüfungsarbeiten vergangener Schuljahre zu überprüfen. Die Musterlösungen sollen für die Prüflinge verständlich und nachvollziehbar sein. Zudem sollen sie die Verteilung von Bewertungseinheiten pro Aufgabe eindeutig darstellen.
In Fächern mit Aufsatzaufgaben (bspw. Deutsch, Fremdsprachen oder Gesellschaftswissenschaften) sollen die Musterlösungen zum einen die möglichen Inhalte des Aufsatzes und zum anderen die geforderte formale Aufsatzgliederung (wie z. B. bei Analyseaufgaben) beinhalten.
In Fächern mit Berechnungsaufgaben und Formelarbeit (bspw. Mathematik oder anderen Naturwissenschaften) sollen die Musterlösungen ein vollständiges Lösungsschema aufzeigen, welches für das Erreichen der maximalen Bewertungseinheiten nötig wäre.
Bei Aufgaben des Anforderungsbereichs II und Anforderungsbereichs III (sog. Anwendungsaufgaben) sollen exemplarische Denkanstöße zusätzlich zu den Musterlösungen pro zu bearbeitender Aufgabe niedergeschrieben werden.
Ablauf der Prüfungen
Zeitlicher Ablauf
Die schriftlichen Abschlussprüfungen aller weiterführenden Schulen sollen einheitlich um 9:00 Uhr beginnen. Weiterhin soll es einen sachsenweit einheitlichen Prüfungsbeginn der Besonderen Leistungsfeststellung um 9:00 Uhr geben.
Die Prüfungszeit soll so angepasst sein, dass künftig alle Abschlussprüfungen eine Einlesezeit von 15 Minuten erhalten.
Bewertung
Einsicht in Prüfungsergebnisse
Die Einsicht in die Prüfungsergebnisse soll erleichtert werden. Zu diesem Zwecke bekommen alle Schüler*innen das Recht, eine Kopie der schriftlichen Prüfungen sowie der schriftlichen Bewertungsmatrizen der Erst- und Zweitkorrektur bzw. nur der Bewertungsmatrizen bei mündlichen Prüfungen auf Anfrage mit nach Hause zu nehmen und anschließend bis zu einem festgelegten Datum vor Aushändigung der Abschlusszeugnisse Fehler in der Korrektur zu melden.
Folgende Beschlüsse sind aufgehoben: 47-18, 48-01, 49-03, 49-06, 49-14, 49-17, 49-22, 53-15, 54-01, 55-03