Die LDK hat beschlossen:
Der LSR setzt sich dafür ein, dass
sachsenweit schulintern durch die Schulkonferenz ein offiziell anzuwendendes Dokument als Beschlusslage evaluiert wird, welches die Unterrichtsführung bei extremen Temperaturen reguliert. Dieses Dokument trägt den Namen „Wetterabhängiger Sonderplan“.
Bei extremen Temperaturen, das bedeutet außerhalb einer Temperaturspanne von 17°C bis 28°C, abweichende Unterrichtszeiten muss eine derartige Regelung angewandt werden. Es obliegt der Aufgabe der Schulleitung die Temperaturen gemäß den Angaben des Deutschen Wetterdienstes für den Folgetag zu prüfen und entsprechend eine Ankündigung an die Schulgemeinschaft herauszugeben.
Dabei sollten Prüfungen, Leistungserhebungen, Sportunterricht, Ganztagsangebote und Hofpausen gesonderte Regelungen innerhalb der Wetterabhängigen Sonderpläne erhalten. Eine Unterrichtsverkürzung sollte bei der Beratung der Beschlusslage in Betracht gezogen werden.
Insgesamt sollte sich das SMK dafür einsetzen, dass in sächsischen Schulen eine arbeitsgerechte Ausstattung für extreme Temperaturen sichergestellt wird, indem dieses die Schulen finanziell unterstützt.
Es soll spätestens 20:00 Uhr am Vortrag über die Abweichung vom regulären Plan informiert werden.