Die LDK hat beschlossen:
Der Landesvorstand wird beauftragt, die folgenden Punkte zur Unterstützung der SV-Arbeit an beruflichen Schulen in öffentlicher Trägerschaft zu prüfen:
- Inwiefern gilt bei einer Ausbildung an einer Berufsschule die Ausbildungszeit im Betrieb als Unterrichtszeit?
- Fällt die Ausbildungszeit im Betrieb als Unterrichtszeit unter SMVO §2, Absatz 1 und 4? Sind die Ausbildungsbetriebe also verpflichtet, die Schüler*innen für die SV-Arbeit gemäß der in der SMVO festgelegten Dauer freizustellen?
Sollte dies nicht der Fall sein, setzt sich der LSR dafür ein, dass Schüler*innen an Berufsschulen in öffentlicher Trägerschaft auch während ihrer Ausbildungszeit im Betrieb ein Recht auf Freistellung für Arbeit in der Schüler*innenvertretung und Teilnahme an Sitzungen des SR sowie der KSR/SSR gemäß der SMVO haben.