Religionsunterricht muss zeitgemäß gestaltet werden (56-17)

Die LDK hat beschlossen:
Der LSR setzt sich dafür ein, dass

in Sachsen die rechtlichen Voraussetzungen für die Modernisierung des Religionsunterrichts nach folgenden Maßgaben zu schaffen sind:

  1. Bis zur 8. Klasse findet der Religionsunterricht aller Religionsgemeinschaften gemeinsam mit dem Ethikunterricht als Moral- und Glaubenskunde statt. Der Lehrplan im Fach Moral- und Glaubenskunde soll sich nach den allgemeinen Inhalten des Ethik-Lehrplans richten.
  2. Mit Eintritt in die 8. Klasse können die Schüler*innen frei zwischen Ethik und Religion wählen. Religionskundeunterricht ist im humanistischen Sinne als ein kollektiver Austausch zwischen den Religionsgemeinschaften zu gestalten. Bietet es die Zahl der Schüler*innen an, so sollen ab der 8. Klasse Kurse für je eine Religionsgemeinschaft geschaffen werden. Hier sollen auch schulübergreifende Gruppen gebildet werden können.
  3. Das Fach Moral- und Glaubenskunde soll gemeinsam oder abwechselnd je nach Thema von einer Religions- und Ethiklehrkräfte unterrichtet wird. Diese Lehrkräfte müssen ein über ein abgeschlossenes Lehramtsstudium verfügen. Es ist ausgeschlossen, dass Mitglieder der Religionsgemeinschaften ohne abgeschlossenes Lehramtstudium den Unterricht leiten. Eine Ausnahme dieser Regelung ist nur möglich, wenn ein ständiger Ausfall des Faches droht. In diesem Fall soll auf Mitglieder der Religionsgemeinschaften zurückgegriffen werden.
  4. Das Besuchen des Moral- und Glaubenskunde-Unterrichts ist in der Sekundarstufe II des allgemeinbildenden Gymnasiums nicht mehr verpflichtend. Schüler*innen haben die Möglichkeit, das gewählte Fach nach Beenden der Sekundarstufe I, nach bereits angewandten Verfahren, abzuwählen. Die Schüler*innen müssen jedoch ein äquivalentes Ersatzfach besuchen, um die benötigte Fächeranzahl in der Sekundarstufe II zu gewährleisten. Dieses muss nicht einem bestimmten Fachbereich angehören.

Folgende Beschlüsse sind aufgehoben: 53-16, 48-04

Kategorien: 56. LDK, beschlossen: 2024