Die LDK hat beschlossen:
Der LSR setzt sich dafür ein, dass
§ 17 Abs. 1 SMVO wie folgt neu gefasst wird:
Der Schülerrat kann jeweils für die Dauer eines Schuljahres bis zu zwei Vertrauenslehrkräfte wählen. Die Übernahme des Amtes als Vertrauenslehrkraft ist freiwillig.