Je mehr, desto besser – Zahl der Vertrauenslehrkräfte erhöhen! (56-18)

Die LDK hat beschlossen:
Der LSR setzt sich dafür ein, dass

§ 17 Abs. 1 SMVO wie folgt neu gefasst wird:

Der Schülerrat kann jeweils für die Dauer eines Schuljahres bis zu zwei Vertrauenslehrkräfte wählen. Die Übernahme des Amtes als Vertrauenslehrkraft ist freiwillig.

Kategorien: 56. LDK, beschlossen: 2024