Die LDK hat beschlossen:
Der LSR setzt sich dafür ein, dass
den Schulkonferenzen aller sächsischen Schulen die Möglichkeit eingeräumt wird, die Beauftragung der Beratungslehrkraft nach einer demokratischen Abstimmung und unter Angabe triftiger Gründe zurückzunehmen. Der/die Schulleiter*in übernimmt ausschließlich die Rolle eines Vermittlers, indem er die Entscheidung der Schulkonferenz an das zuständige LaSuB weiterleitet.
In diesem Zusammenhang ist die Verwaltungsvorschrift für Beratungslehrkräfte dahingehend anzupassen, dass die Rücknahme der Beauftragung durch eine Abstimmung in der Schulkonferenz ermöglicht wird.