Was ich wirklich will – Zukunftsfähige Interessenförderung in der Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (56-20)

Die LDK hat beschlossen:
Der LSR setzt sich dafür ein, dass

das Angebot der Leistungskurse für die gymnasiale Oberstufe wie in den folgenden Punkten beschrieben geändert bzw. ergänzt werden soll:

  1. Neben den zwei derzeit angebotenen ersten Leistungskursen Deutsch und Mathematik soll auch Englisch als erster Leistungskurs angeboten werden. Des weiteren sollen Deutsch und Mathematik, wenn nicht als erster Leistungskurs belegt, als zweiter Leistungskurs belegt werden können. Wenn nicht, dann sind Mathematik und Deutsch als Grundkurse verpflichtend zu belegen. Zur Abiturprüfung sind demnach Englisch, der zweite Leistungskurs und Grundkurs Mathematik oder Deutsch schriftlich zu prüfen. Der jeweils nicht schriftlich geprüfte Grundkurs Mathematik oder Deutsch wird dann mündlich geprüft.
  2. Für den zweiten Leistungskurs soll zusätzlich zum bisherigen Angebot flächendeckend ein GRW- und ein Geographieleistungskurs angeboten werden. Beim GRW- und Geographieleistungskurs sollen die bestehenden Lehrpläne der Leistungskurse, welche bisher nur am Sächsischen Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen unterrichtet werden, als Orientierung genutzt werden. Die Unterrichtsgestaltung im GRW-Leistungskurs soll inhaltlich verstärkt durch Diskussionen und Debatten vermittelt werden. Dabei ist der Frontalunterricht als begleitendes und nicht primäres Unterrichtsmodell anzusehen. Damit sollen die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen gestärkt werden.
  3. Bei der Umsetzung der bestehenden Leistungskurse ist zu beachten, dass der Chemieleistungskurs unabhängig vom Angebot eines Physik- oder Biologieleistungskurses bereitgestellt werden soll.
  4. Es soll flächendeckend eine Mindestanzahl von sieben Schüler*innen als Voraussetzung zur Etablierung eines Grund- oder Leistungskurses eingeführt werden. Die Maximalanzahl von Schüler*innen innerhalb eines Kurses wird auf 22 Personen festgelegt. Die Schulkonferenz kann innerhalb der Lehrkräftekapazität der Schule von diesen Grenzen nach unten abweichen. Die Maximalanzahl kann im Einzelfall angehoben werden, sollte andernfalls kein Kurs zustande kommen. Dies soll auch nach Umstrukturierung der Kurs erhalten bleiben.
  5. Um das geforderte Angebot umsetzen zu können und allen Schüler*innen ihren Wunschkurs zu ermöglichen, soll die Kooperation von Schulen in dieser Hinsicht gestärkt werden. So sollen Schulen bei einer Unterschreitung der Mindestzahl, so wie auch bei einer Überschreitung der Maximalanzahl für schulübergreifende Kurse, mit anderen Schulen zusammenarbeiten.
  6. Allen Schüler*innen, die eine Schule mit vertiefter Ausbildung nach § 4 SOGYA besuchen, sollen auch innerhalb des dritten Leistungskurses eine freie Wahl ihrer fachspezifischen Spezialisierung ermöglicht werden.

Folgende Beschlüsse sind aufgehoben: 47-03, 47-06, 49-16, 50-07, 51-02, 52-02, 54-06

Kategorien: 56. LDK, beschlossen: 2024