Was ich wirklich will – Zukunftsfähige Interessenförderung in der Oberstufe am allgemeinbildenden Gymnasium (56-20)

Die LDK hat beschlossen:
Der LSR setzt sich dafür ein, dass

das Angebot der Leistungskurse für die gymnasiale Oberstufe wie in den folgenden Punkten beschrieben geändert bzw. ergänzt werden soll:

  1. Neben den zwei derzeit angebotenen ersten Leistungskursen Deutsch und Mathematik soll auch Englisch als erster Leistungskurs angeboten werden. Mathematik und Deutsch sind dann verpflichtend als Grundkurse zu belegen. Zur Abiturprüfung sind demnach Englisch, der zweite Leistungskurs und Grundkurs Mathematik oder Deutsch schriftlich zu prüfen. Der jeweils nicht schriftlich geprüfte Grundkurs Mathematik oder Deutsch wird dann mündlich geprüft.
  2. Für den zweiten Leistungskurs soll zusätzlich zum bisherigen Angebot flächendeckend ein GRW- und ein Geographieleistungskurs angeboten werden. Beim GRW- und Geographieleistungskurs sollen die bestehenden Lehrpläne der Leistungskurse, welche bisher nur am Sächsischen Landesgymnasium Sankt Afra zu Meißen unterrichtet werden, als Orientierung genutzt werden. Die Unterrichtsgestaltung im GRW-Leistungskurs soll inhaltlich verstärkt durch Diskussionen und Debatten vermittelt werden. Dabei ist der Frontalunterricht als begleitendes und nicht primäres Unterrichtsmodell anzusehen. Damit sollen die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen gestärkt werden.
  3. Bei der Umsetzung der bestehenden Leistungskurse ist zu beachten, dass der Chemieleistungskurs unabhängig vom Angebot eines Physik- oder Biologieleistungskurses bereitgestellt werden soll.
  4. Es soll flächendeckend eine Mindestanzahl von sieben Schüler*innen als Voraussetzung zur Etablierung eines Grund- oder Leistungskurses eingeführt werden. Die Maximalanzahl von Schüler*innen innerhalb eines Kurses wird auf 20 Personen festgelegt. Um das geforderte Angebot umsetzen zu können und allen Schüler*innen ihren Wunschkurs zu ermöglichen, soll die Kooperation von Schulen in dieser Hinsicht gestärkt werden. So sollen Schulen bei einer Unterschreitung der Mindestzahl, so wie auch bei einer Überschreitung der Maximalanzahl für schulübergreifende Kurse, mit anderen Schulen zusammenarbeiten.
  5. Allen Schüler*innen, die eine Schule mit vertiefter Ausbildung nach § 4 SOGYA besuchen, sollen auch innerhalb des dritten Leistungskurses eine freie Wahl ihrer fachspezifischen Spezialisierung ermöglicht werden.

Folgende Beschlüsse sind aufgehoben: 47-03, 47-06, 49-16, 50-07, 51-02, 52-02, 54-06

Kategorien: 56. LDK, beschlossen: 2024