Der LSR setzt sich für die Stärkung, rechtliche Anerkennung und Verankerung sowie stärkere Vernetzung von Schüler:innenfirmen ein.
Schüler:innenfirmen sind keine eigenständigen Unternehmen im rechtlichen Sinne, sondern besondere Schulprojekte ihrer jeweiligen Schulen. Sie sind jedoch als Modell eines Wirtschaftsunternehmens organisiert, orientieren sich an einer echten Unternehmensform (z.B. GmbH, AG oder Genossenschaft) und bilden die entsprechenden Geschäftsabläufe ab. Im Unterschied zu einem Planspiel betreiben sie jedoch echte Produktion, verkaufen echte Waren gegen echtes Geld und unterhalten dafür auch eine echte Buchhaltung und echte Verwaltung. Führung und Mitarbeiter:innenschaft sind dabei ausschließlich Schüler:innen, in der Regel unterstützt durch eine pädagogische Begleitung aus den Reihen der Lehrkräfte. Schüler:innenfirmen verbinden so ökonomische Bildung, berufliche Orientierung und demokratisches Lernen auf besondere Weise. Anders als bei echten Unternehmen steht die Gewinnerzielung dabei nicht an erster Stelle, stattdessen arbeitet man eher an einem kostendeckenden Betrieb, der Lerneffekt steht im Vordergrund. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass Schüler:innenfirmen an Schulen in Sachsen verlässlich unterstützt, rechtlich abgesichert und dauerhaft als pädagogisch wertvolle Projekte anerkannt werden.
Stärkung und Unterstützung
Schüler:innenfirmen funktionieren nur, wenn die Finanzen stimmen. Wie bei echten Unternehmen braucht es dafür, gerade in der Anfangsphase, finanzielle Förderung. Wir fordern eine verlässliche, dauerhafte finanzielle Unterstützung von Schüler:innenfirmen. Schüler:innenfirmen sollen ihre Arbeit langfristig planen können und dafür einen niedrigschwelligen Zugang zu Förderung erhalten. Ein sachsenweites Förderprogramm, das allen Schüler:innenfirmen ab dem ersten Tag der Gründung ein jährliches Grundbudget zur Verfügung stellt, soll dafür aufgelegt werden. Es soll Schüler:innenfirmen nicht komplett finanzieren – sonst wäre der Lerneffekt in Bezug auf Wirtschaft und Unternehmertum hinfällig – aber eine Grundausstattung geben. Denn: Schüler:innenfirmen müssen, anders als reale Firmen, bei Null anfangen, sie können weder Eigenkapital verbrauchen noch Kredite aufnehmen, um gerade in der Anfangsphase Geld zu bekommen. Besonders unterstützt werden sollen dabei Schüler:innenfirmen, die Produkte anbieten, die viel zum Schulalltag beitragen – z.B. Schüler:innencafés, Hausaufgabenbetreuung oder Nachhilfe,
Eine wichtige Stütze für die Schüler:innenfirmen in Sachsen ist derzeit die »Servicestelle Schüler:innenfirmen Sachsen«, getragen von der Landesarbeitsstelle Schule – Jugendhilfe Sachsen e.V. (LSJ) und gefördert vom SMK. Die Servicestelle stellt Informationsmaterial bereit und bemüht sich um die Vernetzung von Schüler:innenfirmen untereinander. Wir erachten die durch die Servicestelle geleistete Arbeit als sehr wertvoll und fordern, dass sie auch in Zukunft erhalten bleibt und weiter gestärkt wird. Sie soll zusätzliche Ressourcen erhalten, u.a. um die von uns geforderten zusätzlichen Maßnahmen realisieren zu können.
Wir setzen uns für Fortbildungen für pädagogische Begleitungen von Schüler:innenfirmen ein. Lehrkräfte und weitere Begleitpersonen sollen fachlich zu rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Fragen qualifiziert werden bzw. sich qualifizieren können, damit sie Schüler:innenfirmen sicher und wirksam begleiten können. Ähnlich wie Vertrauenslehrkräfte in der Schüler:innenvertretung kann eine engagierte und kompetente pädagogische Begleitung einer Schüler:innenfirma sehr helfen sich zu entwickeln. Wir fordern zudem, dass Schüler:innenfirmen ihre pädagogische Begleitung frei aus den Reihen der Lehrkräfte und anderen pädagogischen Beschäftigten der Schule auswählen dürfen.
Ähnlich wie die pädagogische Begleitung stehen auch die an einer Schüler:innenfirma teilhabenden Schüler:innen vor fachlichen Herausforderungen. Die Führung eines „Unternehmens“ – auch wenn es sehr klein ist – ist mit einigen Ansprüchen verbunden. Wir setzen uns daher dafür ein, dass auch besonders engagierte Schüler:innen in Schüler:innenfirmen Schulungs- und Fortbildungsangebote nutzen können. Das gilt insbesondere für die Schüler:innen, die eine Schüler:innenfirma leiten bzw. als „Geschäftsführung“ der Schüler:innenfirma agieren.
Wir fordern außerdem, dass notwendige Belehrungen im Zusammenhang mit Schüler:innenfirmen kostenfrei in der Schule durchgeführt werden. Dazu gehören insbesondere Infektionsschutzbelehrungen sowie zusätzliche Arbeitsschutzbelehrungen für Schüler:innenfirmen, bei denen solche Belehrungen erforderlich sind.
Wir plädieren außerdem dafür, dass Schüler:innenfirmen ab dem ersten Cent von Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer, befreit sind bzw. bleiben. Dafür sollen leicht verständliche Informationsmaterialien bereitgestellt werden, die sowohl für Schüler:innen als auch für pädagogische Begleitungen etwaige Rechtsfragen zum Thema Steuern aufbereiten.
Rechtliche Anerkennung und Rahmenbedingungen
Schüler:innenfirmen sind derzeit in Sachsen nicht eindeutig rechtlich definiert. Das sorgt für Unsicherheit, auch wenn der Status als Schulprojekt Schüler:innen und Lehrkräften eine gewisse Orientierung bietet. Wir fordern daher, eine landesweite rechtliche Regelung für Schüler:innenfirmen zu schaffen. Sie soll den Status von Schüler:innenfirmen beschreiben, Unterstützungspflichten der Schule regeln und Mindestanforderungen an eine Schüler:innenfirma vorgeben, damit sie als pädagogisch wertvoll anerkannt werden kann, z.B. der Beschluss einer Unternehmenssatzung, ordentliche Buchführung oder regelmäßige Geschäftsberichte.
Wir fordern, Schüler:innenfirmen generell als pädagogisch wertvolle Projekte anzuerkennen und die dafür notwendigen Kooperationsvereinbarungen abschließen. Schüler:innenfirmen sollen nicht von der individuellen Offenheit einzelner Schulen und Schulleitungen abhängen, sondern als regulärer Bestandteil schulischer Praxis möglich sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass Schulen geeignete Räumlichkeiten für Schüler:innenfirmen zur Verfügung stellen. Dazu können Arbeitsräume, Lagermöglichkeiten oder andere für die jeweilige Tätigkeit notwendige Flächen gehören.
Echte Unternehmen müssen sich in Deutschland in das für sie zuständige Unternehmensregister eintragen, z.B. in das Handelsregister. Die Eintragung dient u.a. dazu dass bekannt ist welche Unternehmen es gibt und bestimmte Angaben zu ihnen gefunden werden können. Wir fordern nach diesem Vorbild die Schaffung eines „Registers“ für Schüler:innenfirmen, dass deren Sichtbarkeit, Übersichtlichkeit und rechtliche Einordnung verbessert. Ein solches Register soll als Vorbild für verbindliche Strukturen dienen und die Zusammenarbeit mit externen Partnern erleichtern. Schüler:innenfirmen und Schulen sollen verpflichtet sein, sich dort einzutragen, die Eintragung soll kostenfrei sein. Es soll die bestehende Schüler:innenfirmendatenbank, betrieben durch die Servicestelle der LSJ e.V., ablösen, die bisher nur auf freiwilliger Basis besteht.
Die Mitarbeit in einer Schüler:innenfirma ist grundsätzlich freiwillig. Wer in einer Schüler:innenfirma mitarbeitet, nimmt trotzdem Teil an einem pädagogischen Projekt der Schule, das soll unterstützt werden. Wir fordern daher eine Freistellungsgarantie ohne Fehlstundenanrechnung für Mitarbeitende von Schüler:innenfirmen für projektbezogene Termine, Fortbildungen, Vernetzungstreffen und vergleichbare notwendige Anlässe. Schüler:innen sollen durch ihr Engagement keine schulischen Nachteile erfahren. Ebenso fordern wir, dass Schüler:innen für Eigentümerversammlungen der Schüler:innenfirma in angemessenem Umfang vom Unterricht freigestellt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass Schüler:innenfirmen in die Konzepte zur Beruflichen Orientierung aufgenommen werden. Schüler:innenfirmen sind ein praktisches Format, um ökonomische Zusammenhänge, Verantwortungsübernahme und verantwortungsvolles unternehmerisches Denken erfahrbar zu machen. Außerdem fordern wir, dass Schulen im GTA-Bereich Schüler:innenfirmen berücksichtigen und anregen passende GTA-Angebote – wie z.B. Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung – als Schüler:innenfirma organisieren.
Vernetzung und Austausch
Schüler:innenfirmen sollen voneinander lernen und profitieren können. Dafür braucht es ein gutes, sachsenweites Netzwerk der Schüler:innenfirmen. Wir setzen uns für eine stärkere Kooperation zwischen Schüler:innenfirmen ein. Der Austausch zwischen bestehenden Projekten soll erleichtert werden, damit Erfahrungen, Materialien und erfolgreiche Konzepte besser weitergegeben werden können. Die Servicestelle soll als Netzwerkbildnerin diesen Prozess vorantreiben und begleiten. Wir fordern dafür auch den Ausbau von Vernetzungstagen für Schüler:innenfirmen. Diese sollen nicht nur dem Kennenlernen dienen, sondern auch Raum für Workshops, Beratung und die Vorstellung erfolgreicher Projekte bieten.
Wir setzen uns dafür ein, dass Best-Practice-Beispiele von Schüler:innenfirmen und ihren pädagogischen Begleitungen regelmäßig vorgestellt werden. Dadurch können Synergien besser genutzt und neue Schüler:innenfirmen bei ihrer Gründung und Weiterentwicklung unterstützt werden.
Nachhaltigkeit und Außenwirkung
Wir fordern die Einführung eines Wettbewerbs für Schüler:innenfirmen, der besonders gute Geschäftsideen, nachhaltige Konzepte und engagierte Jungunternehmer:innen auszeichnet. Ein solcher Wettbewerb stärkt die öffentliche Wahrnehmung von
Schüler:innenfirmen und macht gelungene Praxis sichtbar. Wichtig ist, dass hierbei auch die teilweise sehr unterschiedlichen Grundvorraussetzung der Schüler:innenfirmen berücksichtigt werden, damit Projekte mit schlechteren Startbedingungen nicht übersehen werden.
