Der LSR setzt sich dafür ein, dass in Sachsen ein Schüler:innenbudget eingeführt wird, über das allein die Schüler:innenschaft der Schule entscheiden kann.
Ein Schüler:innenbudget ist ein Geldbetrag (Budget), dass den Schüler:innen zur freien Verfügung steht, um Projekte ihrer Wahl an ihrer Schule umzusetzen. Die Entscheidung über das Budget soll dabei in demokratischen Prozessen erfolgen. Das Schüler:innenbudget soll Schüler:innenhelfen, ihre Schule selbstbestimmt, kreativ und bedürfnisorientiert zu gestalten. Es soll dadurch einen Beitrag zur Verbesserung des Lern- und Lebensortes Schule leisten, die Schüler:innen zu mehr Beteiligung an ihrer Schule animieren und dadurch einen Beitrag zur politischen Bildung leisten.
Wir fordern, dass das Projekt Schüler:innenbudget durch den Freistaat etabliert und wie folgt ausgestaltet sein soll:
- Jede Schule erhält die Möglichkeit bis zu 1.000 € pro Schuljahr als ihr Schüler:innenbudget zu beantragen. Es kann grundsätzlich für alle Zwecke, die für Lernen, Leben oder räumliche Gestaltung der Schule nützlich sind, genutzt werden, sofern diese nicht gesetzlichen Bestimmungen widersprechen. Das Schüler:innenbudget kann auch nur einem Teil der Schüler:innen zugutekommen, wenn die Schüler:innen das entscheiden.
- Das Schüler:innenbudget muss einfach zu beantragen sein, ohne dass man dafür auf die Gunst der Schulleitung angewiesen ist. Anträge sollen direkt beim SMK gestellt werden können, ohne dass die Zustimmung der Schulleitung erforderlich ist. Die beantragenden Schüler:innen müssen zur Beantragung dem SMK einen klaren Plan vorlegen, wofür sie die Gelder einsetzen möchte. Hat die Schulleitung rechtliche Bedenken, muss sie diese bei der Antragsstelle eigenständig anmelden.
- Die Abrechnung des Geldes ist für die Schüler:innen einfach zu gestalten. Die Abrechnung soll über die Schule, das Schulkonto oder beim SMK direkt erfolgen. Schüler:innen sollen kein Geld vorab auslegen müssen.
- Bei der Entscheidung über das Schüler:innenbudget haben nur Schüler:innen der Schule Entscheidungs- und Mitsprachrecht. Niemand anders an der Schule, der Schulträger oder die Schulaufsicht haben ein Entscheidungs- oder ein Vetorecht bei der Verwendung des Schüler:innenbudgets, solange kein Verstoß gegen die Rechtsgrundlage des Schüler:innenbudgets vorsieht.
- Das SMK soll ein Beratungs- und Informationsangebot schaffen. Diese soll u.a. Schüler:innen informieren, welche Ausgabenzwecke eigentlich der Schulträger oder die Schule bezahlen müsste und deswegen nicht zwangsläufig über das Budget beschafft werden müssten. Darüber hinaus soll das Informationsangebot Best-Practice-Beispiele aus Sachsen aufzeigen und mögliche Formen der Entscheidungsprozesse aufzeigen.
- Für das Schüler:innenbudget ist grundsätzlich der Schüler:innenrat der Schule verantwortlich. Er soll beschließen können, dass die Entscheidungen über das Schüler:innenbudget in einem basisdemokratischen Verfahren durchgeführt werden soll; dafür sollen den Schüler:innenräten unterstützende Informationen und Materialien, die auch Beispielvarianten des Prozesses zu Unterstützungb beschreiben, bereitgestellt werden. Die Schüler:innenräte sollen dabei den Freiraum haben, den gesamten Prozess – egal ob basisdemokratsch oder nicht von der Sammlung der Vorschläge bis zur finalen Entscheidung individuell gestalten zu können. Gibt es an einer Schule keinen Schüler:innenrat kann die Verantwortlichkeit auch bei jedem/r anderen Schüler:in liegen.
- Die Schüler:innenräte sollen verpflichtet sein, transparent mit den Schüler:innen über den Prozess und das Ergebnis zu kommunizieren in Form eines Rechenschaftsberichts. Zur Unterstützung dabei sollen ihnen Informationen und Materialien bereitgestellt werden. Schulleitungen sollen verpflichtet sein, ihren Schüler:innenrat über das Schüler:innenbudget, dessen Rechtsgrundlage und das Beratungsangebot zu informieren. Das SMK soll regelmäßig eine Statistik über den Abruf des Schüler:innebudgets bereitstellen; Schulen die das Schüler:innenbudget nicht abrufen sollen begründen, warum sie das Budget nicht abgerufen haben.
- Das Schüler:innenbudget soll auf einer klaren, eindeutig formulierten, verbindlichen und für Schüler:innen wie Lehrkräften verständlich
Rechtsgrundlage basieren.
