Problemumfang
Extreme Wetterlagen stellen für Schüler:innen eine zunehmende Herausforderung dar. Besonders im Winter können Schnee und Glatteis dazu führen, dass Busse ausfallen, Straßen glatt werden oder Schulwege ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Vor allem Schüler:innen im ländlichen Raum sind häufig auf öffentliche Verkehrsmittel oder lange Schulwege angewiesen. Dennoch stehen viele Betroffene vor der Entscheidung, trotz gefährlicher Bedingungen zur Schule zu fahren oder Nachteile durch Fehlzeiten befürchten zu müssen. Sicherheit darf jedoch niemals hinter Anwesenheitspflichten stehen.
Gleichzeitig stellen besonders hohe Temperaturen im Sommer eine erhebliche Belastung im Schulalltag dar. Viele Schulgebäude verfügen über unzureichende Verschattungsmöglichkeiten, schlecht belüftete Räume oder stark aufgeheizte Klassenzimmer. Hohe Temperaturen beeinträchtigen die Konzentrationsfähigkeit und Leistungsfähigkeit von Schüler:innen erheblich. Gleichzeitig können gesundheitliche Beschwerden wie Kreislaufprobleme, Erschöpfung oder Kopfschmerzen auftreten.
Trotzdem gibt es häufig keine klaren Regelungen, wie Schulen auf solche Situationen reagieren sollen.
Der unterschiedliche Umgang mit extremen Wetterlagen führt zu Ungleichheiten. Während manche Schulen flexible und verständnisvolle Lösungen finden, bestehen an anderen Schulen starre Regelungen, die gegen das Schüler:innenwohl wirken.
Lösungsansätze
Schule soll ein sicherer und gerechter Ort sein. Schüler:innen dürfen weder durch gefährliche Schulwege noch durch unzumutbare Lernbedingungen benachteiligt werden. Dafür braucht es einheitliche und transparente Regelungen.
Sicherheit auf dem Schulweg gewährleisten
Schüler:innen dürfen nicht gezwungen werden, bei extremen Wetterlagen ihre Sicherheit zu gefährden. Wenn aufgrund von Glatteis, Schnee, Sturm oder anderen Wetterereignissen keine sichere Anreise gewährleistet werden kann, muss eine entschuldigte Abwesenheit möglich sein. Sicherheit muss grundsätzlich Vorrang haben. Zudem müssen mindestens am Abend davor durch die Schulleitung Sicherheitswarnungen an die Eltern herausgegeben werden, damit sie im Voraus informiert sind. Dabei obliegt es der Schulleitung die Gefährdung durch extreme Wetterereignisse einzuschätzen.
Verbindliche Hitzeschutzmaßnahmen
Bei extremen Temperaturen, das bedeutet außerhalb einer Temperaturspanne von 17°C bis 28°C in Innenräumen und bei abweichenden Unterrichtszeiten muss eine derartige Regelung angewandt werden. Es obliegt der Aufgabe der Schulleitung die Temperaturen gemäß den Angaben des Deutschen Wetterdienstes für den Folgetag zu prüfen und entsprechend einer Ankündigung an die Schulgemeinschaft herauszugeben. Zudem dürfen hohe Temperaturen den Unterricht und die Gesundheit von Schüler:innen nicht gefährden. Schulen sollen klare Handlungsmöglichkeiten erhalten. Dazu gehören beispielsweise ausreichender Zugang zu Trinkwasser, angepasste Unterrichtsformen, Verschattungsmöglichkeiten.
Keine Nachteile durch wetterbedingtes Fehlen und vollbringen von Leistungserhebungen bei unzumutbaren Wetterbedingungen
Witterungsbedingtes Fehlen geschieht nicht freiwillig. Schüler:innen dürfen deshalb keine Nachteile bei Fehlzeiten, Leistungsnachweisen oder Bewertungen erfahren. Niemand darf aufgrund äußerer Umstände benachteiligt werden, auf die kein Einfluss besteht. Zudem sollten Prüfungen, Leistungserhebungen, Sportunterricht, Ganztagsangebote und Hofpausen gesonderte Regelungen innerhalb der wetterabhängigen Sonderpläne erhalten im Falle von Extremwetter. Eine Unterrichtsverkürzung sollte bei der Beratung der Beschlusslage in Betracht gezogen werden.
Einheitliche und transparente Regelungen
Der Umgang mit extremen Wetterlagen darf nicht von einzelnen Schulen abhängig sein. Schüler:innen benötigen nachvollziehbare und landesweit einheitliche Regelungen. Klare Vorgaben schaffen Sicherheit und Transparenz.
Insgesamt sollte sich das SMK dafür einsetzen, dass in sächsischen Schulen eine arbeitsgerechte Ausstattung für extreme Temperaturen sichergestellt wird, indem dieses die Schulen finanziell unterstützt.
Aus diesen Punkten lassen sich folgende Forderungen ableiten:
- frühzeitige Information der Eltern durch die Schulleitung bei extremen Wetterlagen;
- die Möglichkeit einer entschuldigten Abwesenheit bei extremen Witterungsbedingungen, sofern keine sichere Anreise gewährleistet werden kann;
- dass Schüler:innen durch wetterbedingtes Fehlen keine schulischen Nachteile erfahren;
- landesweit einheitliche Regelungen für den Umgang mit extremen Wetterlagen
- verbindliche Hitzeschutzmaßnahmen an Schulen;
- kein verpflichtendes vollbringen von Leistungserhebungen bei unzumutbaren Wetterbedingungen;
- die Priorisierung der Gesundheit und Sicherheit von Schüler:innen gegenüber der Anwesenheitspflicht.
Aufhebungsbestimmungen
Folgende Beschlüsse werde aufgehoben: 56-12
