Der LSR setzt sich dafür ein, dass
bei Veranstaltungen, Projekten oder Kooperationen mit Bezug zur Bundeswehr im schulischen Kontext folgende Grundsätze gelten:
- Beiträge der Bundeswehr an Schulen ausschließlich im Rahmen der politischen Bildung stattfinden dürfen und pädagogisch in den Unterricht eingebettet sein müssen. Reine Werbe-, Image- oder Rekrutierungsveranstaltungen dürfen an Schulen nicht stattfinden.
- Veranstaltungen mit Beteiligung der Bundeswehr grundsätzlich multiperspektivisch gestaltet werden müssen. Insbesondere bei Themen wie Sicherheitspolitik, Krieg, Frieden oder internationaler Konfliktbewältigung sollen ergänzend zivilgesellschaftliche, friedenspolitische, wissenschaftliche oder andere demokratische Perspektiven einbezogen werden. Dies kann beispielsweise durch die Beteiligung weiterer Referent:innen, externer Organisationen oder durch eine entsprechende pädagogische Vor- und Nachbereitung erfolgen.
- Im Sinne einer ausgewogenen beruflichen Orientierung keine einseitige Darstellung militärischer Laufbahnen erfolgen darf. Dies gilt insbesondere für Formate der Berufsorientierung, etwa Berufsmessen, Informationsveranstaltungen oder vergleichbare Angebote mit Beteiligung der Bundeswehr. Informationen zu Berufs- und Bildungswegen müssen vielfältig und vergleichbar gestaltet werden.
- Schüler:innenvertretungen frühzeitig in die Planung und Durchführung entsprechender Veranstaltungen oder Kooperationen einzubeziehen sind. Schulen müssen Kooperationen mit der Bundeswehr sowie die Ziele und Inhalte entsprechender Formate transparent machen.
- Die Teilnahme an Veranstaltungen mit unmittelbarer Beteiligung der Bundeswehr im schulischen Rahmen und schulischen Raum freiwillig sein muss. Schüler:innen dürfen durch eine Teilnahme oder Nichtteilnahme keinerlei Vor- oder Nachteile entstehen.
- Das SMK zusammen mit dem Landeskommando Sachsen (LKS) eine Meldestelle einrichten soll, in welcher Schüler:innen, Lehrer:innen und Schulleitungen Fragen, Probleme und Brüche bezüglich des Verhaltens von Vertreterinnen der Bundeswehr im schulischen Rahmen anbringen können. Dadurch soll unter anderem abgesichert werden, dass sich Jugendoffizier:innen an die Kooperationsvereinbarung zwischen dem SMK und LKS halten. Diese Meldestelle muss digital wie auch in Person erreichbar sein.
