Der LSR setzt sich dafür ein, dass
die im Grundsatzprogramm beschlossenen Forderung in „Kapitel 4 – Wo wollen wir lernen?“ im Abschnitt „Schularten“ als langfristiges Ziel weiter verfolgt wird, aber die unten genannten Punkte als mittelfristige Ziele ergänzend berücksichtigt werden. Dies ist der aktuellen Lage an Förderschulen angemessen.
Die Forderung im Grundsatzprogramm ist es, einen „möglichst inklusive[n] Unterricht an Regelschulen zu schaffen […], der perspektivisch die Rolle von Förderschulen minimiert“. Da dieses Ziel jedoch die akuten Probleme an Förderschulen nicht löst, sind dies kleinere Ziele, die verfolgt werden.
Schulwechsel an Regelschulen
Dem Schulwechsel von Förderschulen an Regelschulen stehen häufig viele Hindernisse im Weg. Dieser ist jedoch oft essenziell, um einen Schulabschluss zu erlangen. Durch die niedrigen Erwartungen an Förderschüler:innen wird die Werkstatt oft als „Standardweg“ angesehen und gar nicht erst versucht, den Schüler:innen einen Schulabschluss näher zu bringen. Dieses strukturelle Problem ist mit vielen Vorurteilen verknüpft, was es zu beheben gilt. Deshalb wird gefordert:
- An jeder Förderschule ist eine Beratungsstelle zu etablieren, welches Schüler:innen sowie deren Personen- und Sorgeberechtigten kostenlos zur Verfügung steht. Die Beratung soll dahingehend erfolgen, ob und wie ein Wechsel auf eine Regelschule sinnvoll ist und erfolgen kann. Der Prozess eines möglichen Schulwechsels wird von dieser Stelle begleitet und in Absprache mit Schüler:in und Personen- bzw. Sorgeberechtigten gestaltet. Zu beachten und zu ermöglichen ist ausdrücklich die Möglichkeit der inklusiven Unterrichtung. Die Finanzierung und Qualifizierung der Beratungsstelle wird durch das Land in Absprache mit den Kommunen vereinbart. Von Seiten des Landes soll diese Aufgabe nicht als Mehraufwand ohne zeitliche und finanzielle Kompensation auf die Schulsozialarbeitenden der Schulen und damit der Kommunen umgelegt werden.
- Der Einstieg an Regelschulen muss bei Bedarf durch Schulbegleitungen erleichtert werden. Die Finanzierung von ausreichend Stellen soll über die Finanzierung des Landes sichergestellt werden.
Stärkung der SV
Die Schüler:innenvertretung an Förderschulen muss gestärkt werden, da Förderschüler:innen kaum Strukturen erleben, in denen sie sich einbringen können und dadurch kaum eigene Mitwirkung erleben. Daher fordern wir:
- Die SMVO soll im Paragraphen 1 Absatz 3 darum ergänzt werden, dass die Mitwirkung der Schüler:innen an Förderschulen unabdingbar ist. Das schließt ein, dass diese Mitwirkung gemäß den sonderpädagogischen Förderbedarfen der Schüler:innen gerecht erfolgt. Dafür sind den Schulen sowie den KSR/SSR und dem LSR, soweit nötig, zusätzliche Ressourcen (sowohl Geld als auch Personal) bereitzustellen, um die Mitwirkung der Schüler:innen entsprechend ihres Förderbedarfs adäquat verwirklichen zu können.
- Darüber hinaus soll das SMK beauftragt werden, eine Version der SMVO in leichter Sprache auszuarbeiten.
- Um Förderschüler:innen in ihrer Mitwirkung zu stärken, müssen die Förderschulen Personal beauftragen, welches die Schüler:innenräte in ihrem Aufbau und ihrer Arbeit unterstützt. Zudem soll das SMK Konzepte ausarbeiten, welches das Personal in ihrer Arbeit mit Schüler:innenräten an Förderschulen unterstützt. Dabei soll je ein Konzept auf einen Förderschwerpunkt ausgelegt sein.
- Der Landesvorstand soll die Stadt- und Kreisschülerräte durch Konzepte, Materialien und Schulungen unterstützen, Förderschüler:innen in ihre Arbeit einzubeziehen und ihre Inhalte für alle Schüler:innen verständlich zu gestalten. Dabei sollte mit Fachpersonal zusammengearbeitet werden.
