Unsere Schule, unsere Stimme – SV stärken, Zukunft gestalten (59-14)

Der LSR setzt sich dafür ein, dass

dass Schüler:innenvertretungen an Schulen strukturell und organisatorisch stärker unterstützt werden sollen. Zur Umsetzung dieses Ziels sollen insbesondere folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten

Schulen sollen ihren Schüler:innenvertretung Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, die dauerhaft und ausschließlich vom Schüler:innenrat genutzt werden können. Diese sollen so ausgestattet sein, dass sie als regulärer Arbeitsort dienen und die sichere Aufbewahrung von Materialien, Dokumenten und Projektunterlagen ermöglichen. Wo bereits Räume vorhanden sind, die nur zeitweise anderweitig genutzt werden, sollen diese vorrangig für die Schüler:innenvertretung nutzbar gemacht werden.

Stärkung der schulinternen Kommunikation

Schüler:innenräte müssen die Möglichkeit erhalten, Informationen regelmäßig über schulinterne Kommunikationswege zu verbreiten. Dazu gehören insbesondere Durchsagen im Schulhaus in fest vereinbarten Zeitfenstern. Darüber hinaus sollen Schulen der Schüler:innenvertretung dauerhaften Zugang zu digitalen Kommunikationskanälen, insbesondere zu LernSax-Gruppen, analogen sowie digitalen Aushängen und schulinternen Informationsplattformen, einräumen. Das SMK soll in Abstimmung mit dem LaSuB landesweit verbindliche Mindeststandards für den digitalen Zugang der Schüler:innenvertretungen festlegen. Die entsprechenden Materialien müssen von der Schule gestellt werden.

Konsequente Umsetzung bestehender Austausch- und Informationszeiten

Die in § 2 Absatz 1 der SMVO vorgesehenen Austausch- und Informationszeiten für die klasseninterne Schüler:innenvertretung sollen gegenüber Lehrkräften sowie der Schüler:innenschaft stärker kommuniziert und konsequenter umgesetzt werden. Den Vertreter:innen der Klassen und Kurse soll ausreichend Zeit zur Informationsweitergabe sowie zum gemeinsamen Austausch eingeräumt werden. Das SMK soll die SMVO dahingehend anpassen, dass diese Zeiten verbindlicher verankert und die Einhaltung nachvollziehbarer wird.

Einführung und Qualifizierung von SV-Lehrkräften

Schulen sollen speziell beauftragte SV-Lehrkräfte benennen, die klar von allgemeinen Vertrauenslehrkräften zu unterscheiden sind. Diese sollen die Arbeit des Schüler:innenrates beratend und organisatorisch begleiten, ohne dabei Einfluss auf dessen eigenständige Entscheidungsfindung zu nehmen. Das LaSuB soll entsprechende Aus- und Fortbildungsprogramme für SV-Lehrkräfte entwickeln und anbieten.

Berichtspflicht zur Umsetzung der SMVO

Das LaSuB soll verpflichtet werden, alle zwei Jahre einen Bericht zur Umsetzung der SMVO sowie zur Situation der SV-Arbeit an sächsischen Schulen zu erstellen und zu veröffentlichen.