Politische Bildung in Sachsen stärken (59-15)

Änderungshinweise

Der Beschluss wurde ursprünglich als 53-01 beschlossen. Er wurde auf der 59. LDK mit dem Beschluss »Jugendmitwirkung ins Klassenzimmer bringen (59-07)« ergänzt.

Politische Bildung im Unterricht

Politische Bildung als Querschnittsthema

Wichtigster Teil der politischen Schulbildung ist die politische Bildung im Unterricht. Politische Bildung soll zu kritischem Denken befähigen, Verständnis für politische Zusammenhänge schaffen sowie zur aktiven Beteiligung an Zivilgesellschaft und politischem Leben motivieren. Dazu gehört ein fachliches Grundwissen – z.B. zum Staatsaufbau oder zu Bestandteilen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – dass in einem hierfür verantwortlichen Fach unterrichtet werden muss. Allerdings gehört dazu genauso eine Anwendung dieses Fachwissens auf verschiedenste thematische Zusammenhänge. Dafür wiederum braucht es alle anderen Schulfächer mit ihren konkreten Themenbeständen.

Politische Bildung muss als Querschnittsaufgabe des schulischen Lernens verstanden werden. Alle Unterrichtsfächer sind in der Pflicht, ihren Beitrag zur politischen Bildung zu leisten. Die Ankerfächer der politischen Bildung (konkret: GRW, GK, GeGK) haben eine herausgehobene Rolle, die Verantwortung für die politische Bildung darf aber nicht allein auf die Ankerfächer und deren Lehrkräfte abgeschoben werden.

Zu diesem Zweck müssen alle Schulfächer einen auf ihren Bedarf angepassten allgemeinen Teil der Lehrpläne enthalten, der fachdidaktisch passend politische Bildung in diesem Fach darstellt. Ferner sollen die Schulen in ihrer Schulprogrammarbeit geeignete Formen fächerverbindenden Unterrichts mit Fokus auf politische Bildung vorsehen.

Das Ankerfach GRW, GK oder GeGK

Neben der fächerübergreifenden Vermittlung genannter Unterrichtsinhalte braucht es ein eigenes Ankerfach der politischen Bildung. Dies ist das Fach GK (Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung) an der Oberschule, am Gymnasium das Fach GRW (Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft). Beide Fächer sollen in dieser Form erhalten bleiben, für das Gymnasium befürworten wir das gemeinsame Fach der politischen und ökonomischen Bildung. Dieses muss gleichwertig mit einem entsprechenden Stundendeputat in der Schule verankert werden und, um die Vermittlung von genanntem Wissen zu ermöglichen, schon ab Klassenstufe 5 unterrichtet werden. Die Wahlmöglichkeit zwischen Geschichte, Geographie und Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung für Oberschüler*innen in der 9. Klasse, für die 10. Klasse, soll gestrichen werden. An den berufsbildenden Schulen sollen die Fächer Geschichte und Gemeinschaftskunde, welche bisher an vielen berufsbildenden Schulen in einem gemeinsamen Unterrichtsfach unterrichtet werden, in zwei eigenständige Unterrichtsfächer getrennt und entsprechend unterrichtet werden. Das Fach soll neben der reinen Wissensvermittlung auch durch Debatten, Diskussionen und Planspiele zur Teilnahme am politischen Diskurs befähigen.

Rolle des Geschichtsunterrichts

Der Unterricht im Fach Geschichte hat eine besondere Bedeutung für die politische Bildung. Er vermittelt den notwendigen historischen Kontext, in welchem die Inhalte des Ankerfaches der Politischen Bildung gesehen werden müssen. Politische Bildung muss auf die historische Bildung abgestimmt sein. Insbesondere der Besuch von Gedenkstätten im Kontext des Geschichtsunterrichts sollte immer mit den Fachlehrkräften des Ankerfachs der politischen Bildung abgesprochen werden.

Religions- und Ethikunterricht

Der Religions- bzw. Ethikunterricht trägt einen relevanten Teil der Politischen Bildung bei. Beide Fächer sollen Schüler*innen die Befassung mit Weltdeutungen und Weltanschauungen, also mit grundlegenden Auffassungen von Welt und Sein, ermöglichen.

Diese Weltanschauungen bilden gleichzeitig die Wertebasis für die Gesellschaft und auch für die Politik. Dass verstehen solcher Zusammenhänge ist daher zum Verstehen politischer Zusammenhänge und demokratischer Grundwerte relevant. Genau deswegen ist ein gemeinsames Grundwissen aller Schüler*innen hierzu relevant.

Der Religionsunterricht muss zeitgemäßer gestaltet werden. Bis zur 8. Klasse sollte der Religionsunterricht aller Religionsgemeinschaften gemeinsam mit dem Ethikunterricht als Moral- und Glaubenskunde stattfinden (Philosophie). Mit Eintritt in die 8. Klasse können Schüler*innen frei zwischen Ethik und Religion wählen. Der Moral- und Glaubenskunde-Unterricht ist im humanistischen Sinne als ein kollektiver Austausch zwischen den Religionsgemeinschaften zu gestalten. Bietet es die Zahl der Schüler*innen an, so sollen ab der 8. Klasse Kurse für je eine Religionsgemeinschaft geschaffen werden. Hier sollen auch schulübergreifende Gruppen gebildet werden können. Das Fach Moral- und Glaubenskunde wird gemeinsam oder abwechselnd je nach Thema von Religions- und Ethiklehrkräfte unterrichtet.

Zugängliche Demokratiebildung

Der Unterricht ist die niedrigschwellige Möglichkeit, Demokratie für alle Kinder und Jugendliche verständlich zu machen. Deshalb kommt diesem Ort beim Thema Demokratiebildung eine besondere Verantwortung zu. Hier sollten Schüler*innen ein demokratisches Wertesystem und eine historisch-politische Urteilsfähigkeit entwickeln können, für ein demokratisches Leben notwendiges Wissen und Fähigkeiten vermittelt bekommen und ermutigt werden zu gesellschaftlicher Teilhabe. Politische Bildung ist nicht werteneutral. Sie steht auf dem Fundament der Werte der Demokratie, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der offenen vielfältigen Gesellschaft.

Themen wie die Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischer Staats- und Gesellschaftsordnung, die politische und rechtliche Ordnung der BRD und EU, internationale Beziehungen, Europabildung, Medienbildung und eine kritische Erinnerungskultur müssen daher Unterrichtsinhalte aller Schüler*innen sein und nicht nur die von Wahlbereichen und Wahlkursen.

Im Zusammenhang der Demokratiebildung sollen sich Schüler*innen auch mit dem Umgang mit der pluralistischen Gesellschaft und der Rolle ihrer Minderheiten auseinandersetzen. Dafür sollten insbesondere Gedenk-, Feier- und Aktionstagen genutzt werden. Zudem sollten endlich die sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und das gesellschaftliche Probleme der Queerfeindlichkeit verbindlich im Lehrplan aller Schulen verankert werden.

Zur politischen Schulbildung und der damit einhergehenden Erfahrbarmachung von Politik und Demokratie gehört auch Schüler*innenpartizipation. Die Mitsprache und Mitbestimmung der Schüler*innen bei Unterrichtsgestaltung, -organisation, -entwicklung und -inhalten sollten deshalb Grundsätze der Arbeit von Lehrkräften und staatlichen Institutionen sein und Schüler*innenmitwirkungsstrukturen, besonders die Schüler*innenvertretung, sollten im Unterricht vermittelt werden.

Politische Bildung muss für alle Schüler*innen unabhängig von ihrer Herkunft eine relevante Rolle in der schulischen Bildung darstellen, dabei muss besonders auf sprachliche Lernbarrieren Rücksicht genommen werden und versucht werden diese zu umgehen oder zu beseitigen. Besonders im Vordergrund steht dabei eine leichte, offene und gut verständliche Sprache, auch müssen passende Orte und Formate zum Vermitteln der Inhalte gewählt werden. Geflüchtete Jugendliche und Kinder sollen dadurch interdisziplinär in das sächsische Schulsystem integriert werden.

Rolle der Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)

Einhergehend mit der Demokratiebildung sollte auch BNE eine fächer- und klassenstufenübergreifende Rolle im Unterricht und der politischen Bildung spielen.

Die Erziehung der Schüler*innen zu zukunftsfähigem Denken und Handeln soll wichtigste Grundlage von Schulbildung sein. BNE einerseits sowie politische Bildung und Demokratieerziehung andererseits sind eng miteinander verbunden und müssen auch in dieser Art als verzahnte Bildungsziele aufgefasst werden.

Auch sollten sich alle Schüler*innen im Unterricht mit dem Problem des Klimawandels und seinen Folgen beschäftigen. Besonders an der Oberschule ist dies noch zu wenig und wenn nur als Empfehlung oder Wahlmöglichkeit in die Lehrpläne integriert.

Außerunterrichtlichen Einrichtungen

Politische Bildung gut zu vermitteln, macht es nötig, über die einzelnen Unterrichtsstunden hinaus zu denken. Gerade der Besuch von außerschulischen Einrichtungen bietet dabei ein weites Feld an Möglichkeiten, es müssen also Anreize und Perspektiven geschaffen werden, in welchen diese Einrichtungen auch innerhalb der Unterrichtszeit besucht werden können.

Gedenkstättenbesuche

Gedenkstätten sind Orte, die an positive oder negative Ereignisse der Geschichte erinnern. Sie sind in der Regel Orte, die besonders mit diesem geschichtlichen Ereignis verbunden sind. Es gibt Gedenkstätten für vielerlei Ereignisse. Insbesondere sind die Gedenkstätten, die unter dem Dach der Stiftung Sächsische Gedenkstätten organisiert sind, relevant. Die Stiftung trägt die wichtigsten Gedenkstätten der Erinnerung an die Opfer der NS-Diktatur und der DDR. Diese Orte sind besondere außerschulische Lernorte, vor allem für den historischen Kontext der politischen Bildung. Sachsen ist ein Land mit zahlreichen solcher Gedenkstätten, zudem liegt Sachsen geografisch nah an den NS-Gedenkstätten in Polen und Tschechien.

Besonders der Besuch von NS-Gedenkstätten soll in Zukunft verpflichtend sein, die Schulen sollen die Exkursionen für Schüler*innen ab der 9. Klasse organisieren, die durchführenden Lehrkräfte müssen dabei besonders auf die Probleme der Thematik und den Umgang mit den Schüler*innen in diesem Umfeld geschult werden.

Die Gelder für diese und Fahrten zu Gedenkstätten im Allgemeinen müssen dabei aufgestockt werden und im Bestfall zukünftig komplett übernommen werden.

Gerade im Kontext von Gedenktagen müssen die Besuche solcher Gedenkstätten stärker berücksichtigt werden. Gedenktage sollen des Weiteren auch außerhalb von Exkursionen stärker in den Schulalltag eingebunden werden.

Parlamentsbesuche und Planspiele

Das Herz der Demokratie in Deutschland sind die gewählten Volksvertretungen. Das schließt Gemeinde- undStadträte, den Landtag, den Bundestag und das Europäische Parlament mit ein. Parlamente sind offene Orte, die inder Regel eigene Besucherprogramme vorhalten. Besuche dieser Orte bieten die Gelegenheit, politische Bildungam Ort des Geschehens zu ermöglichen. Allen Schüler*innen soll ein kostenfreier Besuch eines Parlamentesermöglicht werden.

Gerade in Bezug auf das Ankerfach ist die Unterstützung eines Planspieles sinnvoll und wünschenswert.Dieses Instrument des live simulierten politischen Prozesses sollte in Zukunft mehr gefördert werden.

Service Learning

Beim flächendeckenden Ausbau der politischen Bildung kann auch das sogenannte Service Learning eine Rollespielen, diese Unterrichtsmethode macht es möglich, dass gesellschaftliches Engagement von Schüler*innen mitfachlichem Lernen im Unterricht verbunden wird, dabei wird kognitives Lernen mit dem Übernehmen vonVerantwortung kombiniert. Somit kann auch explizit gehören, dass Schüler*innen im Rahmen der Schüler*innenvertretung die Wirksamkeit politischen Handelns durch schulische Projekte der Mitwirkung und Mitgestaltung erfahren. Auch andere Projekte wie z.B. genialsozial können hierfür einen sinnvollen Beitrag leisten. Die Unterstützung solcher Projekte durch den Freistaat soll ausgebaut werden.

Jugendwahlen

Formate wie die Juniorwahl oder die U18-Wahl sind Wahlsimulationen, bei denen die alle Schüler*innen unabhängig von ihrer Wahlberechtigung ihre Stimme für die Nachstellung einer realen Wahl abgeben können. Solche Formate bringen den Wahlprozess allen Schüler*innen schon ab jungem Alter näher. Andersals Wahlen zur SV bilden sie eine gleichzeitig stattfindende reale Wahl wieder, die Schüler*innen auchaußerhalb der Schule im Alltag wahrnehmen. Voraussetzung ist eine gute Vorbereitung insbesondere in den Ankerfächern der politischen Bildung.

Wir fordern, dass solche Jugendwahlen verpflichtend an allen Schulen durchgeführt werden sollen, anlässlich der Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen.

GTA

Auch das GTA-Angebot soll für GTA mit Bezug zu politischer Bildung und Demokratieerziehung geöffnet werden. Der Ausbau von Kooperationen mit außerschulischen Bildungsakteuren kann hierbei helfen. Dasselbe gilt für bestehende Projekt, die bereits dazu einen Beitrag leisten, Beispiele für solche Programme sind »genialsozial«,»Peer Training« und »Mitwirkung mit Wirkung«, aber auch Formate wie »Jugend debattiert«.

Lehrkräfte

Lehrkräfte haben die Aufgabe und Verantwortung eine vermittelnde Position für Schüler*innen einzunehmen,welchen es schwer fällt an politischer Bildung zu partizipieren. Besonders die Frage nach dem Umgang mit Schüler*innen, welche einen integrativen, inklusiven und/oder radikalisierten Hintergrund besitzen. Hierfür muss politische Bildung inklusiv, integrativ und nachhaltig gestaltet sein.

Damit politische Bildung im Unterricht und Schulfeld gelingen kann, braucht es aufgeklärte, sensibilisierte, qualifizierte Lehrkräfte. Als Querschnittsthema für alle Fächer muss politische Bildung in die Lehrkräfteausbildungaller Fächer eine Rolle spielen.

Politische Bildung ist ein sich immer weiterentwickelndes Feld, welches sich in allen Aspekten des Lebens und Unterrichts wiederfindet. Lehrkräfte und Schüler*innen werden in ihrer Schulzeit immer wieder aufs Neue mitneuen Methoden in Berührung kommen.

Gerade in Zeiten des Lehrkräftemangels braucht es ausreichend qualifizierte Lehrkräfte. Besonders an berufsbildenden Schulen, welche einen deutlich hohen Anteil an fachfremden unterrichtenden Lehrkräften aufweisen, braucht es einen Ausbau der universitären Lehrkräftebildung für Fächer der politischen Bildung, damit dieser Anteil deutlich zu reduziert wird. Weiterhin braucht es Maßnahmen,welche zur Gewinnung des Lehrkräftenachwuchses in der Politischen Bildung analog zum technisch- naturwissenschaftlichen Bereich zu initiieren und berufliche Schulen aufzufordern, einschlägig qualifizierte Lehrkräfte für Politische Bildung einzustellen.

Neben den neuausgebildeten Lehrkräften brauchen auch Lehrkräfte, welche schon im System sind, ein regelmäßiges Fortbildungsangebot. Diese Angebote müssen ständig ausgebaut und erweitert werden.

Bau

Wir setzen uns für die Einführung von Fachräumen für politische Bildung in den Schulen ein. Bisher sind anSchulen meist nur spezielle Fachräume für naturwissenschaftliche Fächer vorgesehen. Fachräume für dieKernfächer der politischen Bildung (GRW, GK) könnten für diese Fächer entsprechend ausgestattet sein – mitLiteratur, Gesetzestexten, Karten usw., auch die Sitzordnung kann so gestaltet werden das Diskussionen undDebatte, die ein wichtiger methodischer Teil des Unterrichts in diesen Fächern sind.

Jugendmitwirkung ins Klassenzimmer bringen

Der LSR setzt sich für eine verpflichtende jährliche Aufklärung über Jugendmitwirkungsgremien an allen allgemeinbildenden Schulen ab der 5. Klasse ein, um Schüler:innen frühzeitig über bestehende Beteiligungsmöglichkeiten, demokratische Strukturen und konkrete Wege der Mitgestaltung zu informieren.

Darüber hinaus soll Jugendmitwirkung, insbesondere die Rolle von Jugendparlamenten und Jugendbeiräten neben den Gremien der Schüler:innenmitwirkung, tiefer und jahrgangsstufenübergreifender im Lehrplan verankert werden.

Allgemeines

Demokratische Mitwirkung ist ein essenzieller Bestandteil unserer Gesellschaft. Diese Mitbestimmung beginnt nicht erst mit der Volljährigkeit. Sie muss früh erlebt und aktiv gefördert werden. Dennoch wissen die wenigsten Schüler:innen, welche Jugendmitwirkungsgremien ihnen bereits jetzt offenstehen. Sie wissen weder welche Möglichkeiten sie zur Mitgestaltung haben, noch welche Ausmaße diese Mitwirkung haben kann. Wer keinen Überblick über bestehende Angebote hat, kann sich kaum aktiv einbringen. Diese Hürde muss strukturell abgebaut werden.

Format und Ablauf der Aufklärung

Eine solche Aufklärung findet, in einem passenden Unterrichtsformat, vorzugsweise während der Wahl der Klassensprecher:innen am Anfang des Schuljahres, sofern möglich, andernfalls im Rahmen einer anderen Unterrichtseinheit, statt und umfasst eine Länge von mindestens 15 Minuten. Sie findet einmal pro Schuljahr verpflichtend statt, damit Schüler:innen frühzeitig über mögliche Mitwirkung informiert sind.

Während der Aufklärung werden die relevanten Jugendmitwirkungsgremien interaktiv und niedrigschwellig vorgestellt. Dabei müssen folgende Gremien definitiv erläutert werden: Schülervertretungsstruktur auf Schul-, Kreis- & Landesebene, sowie, falls vorhanden, Jugendparlamente sowie Jugendbeiräte. Für jedes Gremium müssen Zusammensetzung, Ansprechpersonen, Aufgaben sowie konkrete Einflussmöglichkeiten erläutert werden.

Ab der Sekundarstufe II entfällt die Pflicht einer jährlichen Aufklärung. Nichtsdestotrotz bleibt eine solche Aufklärung weiterhin empfehlenswert.

Materialien und Vorbereitung

Die Lehrkräfte sollen nicht dazu verpflichtet sein, sowohl für die Aufklärung von Jugendmitwirkung als auch die Behandlung der Thematik im Unterricht eigenständig Materialien zu erarbeiten. Stattdessen steht das Landesamt für Schule und Bildung in der Verantwortung, vor Beginn jedes Schuljahres alle notwendigen Unterrichts- sowie Informationsmaterialien zur Verfügung zu stellen. Dabei erarbeitet das LaSuB gemeinsam mit den Stadtverwaltungen unter Einbeziehung des LSR und der KSR/SSR sowie der Jugendparlamenten bzw. den Jugendbeiräten interaktive Formate mit den wichtigsten Informationen, sowie Kontaktmöglichkeiten der Gremien. Die Vorlagen für den Unterricht sollen dabei tiefgehender sein als diese zum Aufklären am Anfang des Schuljahres. Hinweise zur Moderation sind ebenfalls an die Lehrkräfte weiterzugeben. Die Materialien müssen nicht zwangsweise jährlich aktualisiert werden. Jedoch ist eine jährliche Überprüfung der Aktualität der Informationen notwendig.Für die Vertiefung von Möglichkeiten der Jugendmitwirkung und Jugendgremien innerhalb des normalen Unterrichtsrahmens wird den Schulen außerdem empfohlen, Sitzungen des eigenen Schüler:innenrates sowie die der Jugendgremien auf Kommunal- und ggf. Landesebene zu besuchen. Dadurch sollen Schüler:innen die Arbeit von Jugendgremien hautnah erleben und realistische Vorstellungen dieser erhalten.