Kapitel 1 – Was wollen wir in Schule lernen?
Kompetenzen
In Anbetracht der Arbeitswelt 4.0 verliert das reine Faktenwissen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung, wobei verschiedenste Kompetenzen immer mehr an Bedeutung gewinnen. In der schulischen Bildung muss daher die Vermittlung von Kompetenzen eine größere Rolle einnehmen. Diese sollen sowohl aus den intellektuellen und sprachlichen als auch dem praktischen Bereich stammen. Auch soziale Kompetenzen (Soft Skills) sollen entsprechend vermittelt werden. Kompetenzen sollen praktisch und fächerübergreifend erlernt werden. Dabei muss das Fach ‚Lernen lernen‘ als Ankerfach an allen weiterführenden Schulen etabliert werden.
Historische Bildung
Für einen reflektierten Blick auf aktuelle Herausforderungen braucht es eine intensive Thematisierung historischer Ereignisse. Dabei muss historische Bildung Zusammenhänge zu aktuellen politischen Ereignissen aufzeigen und den inhaltliche Bezug zur deutschen Geschichte herstellen, um eine angemessene Sensibilisierung und Aufarbeitung zu gewährleisten. Historische Bildung darf nicht auf den Geschichtsunterricht begrenzt werden, sondern muss fächerübergreifend stattfinden. Zudem soll das historische Wissen und der Umgang mit historischen Quellen und Belegen eine Grundlage für die politische Bildung darstellen. Das komplexe Verständnis dieses historischen Wissens erfordert einen regelmäßigen, konsequenten und verbindlichen Umgang mit externen Akteur:innen.
Politische Bildung
Politische Bildung muss die Schüler:innen zu kritischem Denken befähigen, ein Verständnis für politische Zusammenhänge schaffen, politische Diskussionen und Diskussionsverhalten fördern und zur eigenen Partizipation anregen. Die Grundlage dafür ist ein Verständnis politischer Systeme und deren Funktionsweisen. Dieses Verständnis muss an allen weiterführenden Schulen in einem Ankerfach vermittelt werden. Schule darf dabei nicht vor der Thematisierung kontroverser Fragen und aktueller Herausforderungen zurückschrecken. Daher muss sichergestellt werden, dass politische Bildung als fächerübergreifendes Querschnittsthema in Schule gelebt wird. Ziel muss es sein, die Vermittlung möglichst niedrigschwellig und praktisch zu gestalten, was beispielsweise durch Jugendwahlen, Podiumsdiskussionen oder Planspiele möglich ist, um die eigene fundierte Meinungsbildung der Schüler:innen zu fördern. Zudem sollen externe Partner:innen mit einbezogen werden.
Queere Bildung
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt und psychischer Leidensdruck gehören zur gesellschaftlichen Realität. Diese muss auch fächerübergreifend Teil der schulischen Bildung sein. Dabei müssen Werte, wie Toleranz und Akzeptanz, vermittelt werden, um Diskriminierung und Mobbing entgegenzuwirken. Zur Schaffung dieser Toleranz sollte auch entsprechende biologische Grundlagen vermittelt werden. Vor allem für Jugendliche ist die Frage der eigenen Identität und der sexuellen Orientierung entscheidend für die Selbstbestimmung und das Wohlbefinden. Um dies ohne psychischen Leidensdruck zu gewährleisten, muss das queere Leben im Schulalltag sichtbarer und sicher sein. Es braucht Ansprechpersonen, wie die Schulsozialarbeit und multiprofessionelle Teams, und Schutzräume für queere Schüler:innen im Schulalltag.
Ökonomische Bildung
Die Aufgabe der ökonomischen Bildung muss sein, den Schüler:innen einen multiperspektivischen Blick auf die Wirtschaft zu geben, der die Wechselwirkungen zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und dem Individuum thematisiert. Dies ist die Grundlage für einen kompetenten und kritischen Blick auf die Wirtschaft, der zu einer fundierten und souveränen Entscheidung bei wirtschaftlichen Fragen und Entscheidungen beträgt. Die Vermittlung dieser Kompetenzen muss fächerübergreifend und möglichst praxisnah stattfinden, wobei ein besonderer Fokus auf dem Ankerfach liegen muss. Darüber hinaus muss für die Praxisnähe an Gymnasien ein WTH-Äquivalent geschaffen werden.
Sprachliche Bildung
Sprachliche Kompetenzen sind für den internationalen Austausch und das spätere Berufsleben entscheidend. In einer globalisierten Welt brauchen Schüler:innen umfassende und vielseitige sprachliche Kompetenzen. Zudem soll sprachliche Bildung dazu beitragen, ein Bewusstsein für globale Zusammenhänge zu entwickeln und die Fähigkeit zu stärken, sich in unterschiedlichen kulturellen und internationalen Kontexten zurechtzufinden. Die Entwicklung der Sprache soll im Hinblick auch auf die Zukunft betrachtet werden. Sprachliche Bildung muss grundsätzlich aktiv und praxisnah vermittelt werden, was zusätzlich durch internationale Schulpatenschaften gefördert werden kann. An allen weiterführenden Schulen muss zudem ein ausreichendes Angebot einer zweiten belegbaren Fremdsprache bestehen. Weiterhin braucht es moderne sprachliche Angebote, die Sprachen beinhalten, die erst in den letzten Jahren an Popularität gewonnen haben.
Die Vermittlung der sorbischen Sprache in sorbischen Siedlungsgebieten muss gefördert werden.
Medienbildung
Die zunehmende Rolle der digitalen Medien und des Internets im Alltag der Schüler:innen muss sich auch in der schulischen Kompetenzvermittlung widerspiegeln. Schüler:innen müssen zu einem sinnvollen Nutzungsverhalten und kritischen Umgang mit traditionellen und digitalen Medien befähigt werden. Da sie vor allem im digitalen Raum mit einer hohen Informationslast, sensiblen Inhalten oder Falschinformationen konfrontiert werden, ist das Auseinandersetzen und Prüfen von verbreiteten Inhalten eine wichtige Grundkompetenz. Dabei muss der Einfluss von technischen Entwicklungen, wie bspw. der künstlichen Intelligenz, berücksichtigt werden. Die Vermittlung eines verantwortungsbewussten Mediennutzungsverhaltens muss frühzeitig und praktisch erfolgen.
Informatische Bildung
Mit der zunehmenden Digitalisierung wächst der Bedarf an informatischem Wissen. Dafür braucht es eine umfassende informatische Bildung an Schule. Durch die Vermittlung von informatischem Wissen erhalten die Schüler:innen wichtige digitale Kompetenzen und ein Verständnis über die Funktionsweisen digitaler Anwendungen, wie bspw. Algorithmen. Die informatische Bildung muss ausgebaut und hauptsächlich im Informatikunterricht verankert werden.
Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
Bildung für nachhaltige Entwicklung bildet auf der Grundlage der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele eine Basis für die Vermittlung von zukunftsorientiertem Denken und Handeln. Dabei muss BNE mit möglichst vielen Blickwinkeln als Querschnittsthema an allen Schulen vermittelt und von der Schulgemeinschaft gelebt werden.
Gesundheit und Prävention
Die Frage der eigenen physischen und psychischen Gesundheit muss im schulischen Kontext thematisiert werden. Das Ziel muss sein, dass die Schüler:innen zu einem selbstreflektierten Blick auf ihre Gesundheit befähigt werden, der sich in gesunden Lebensweisen widerspiegelt. Dabei sollen sich die Schüler:innen praktisch mit der Thematik befassen und auch externe Perspektiven miteinbeziehen. Zudem muss fächerübergreifend die Kompetenz ‚Glück‘ vermittelt werden. Auch die Vermittlung von Erste-Hilfe-Kenntnissen sollte berücksichtigt werden.
Darüber hinaus müssen Schulen verschiedenste Präventions- und Aufklärungsveranstaltungen zu Themen wie Gesundheit, Mental Health und Sucht anbieten. Diese sollen durch externe Partner:innen durchgeführt oder unterstützt werden.
Ethik- und Religionsunterricht
Der Ethik- und Religionsunterricht soll bis zur 8. Klasse zum Schulfach ‚Moral- und Glaubenskunde‘ zusammengelegt werden. Danach sollen die Schüler:innen durch eine eigenständige Entscheidung den Ethik- oder Religionsunterricht besuchen. Für alle Religionsgemeinschaften sollen dabei nach Bedarf eigene, gegebenenfalls schulübergreifende Kurse gebildet werden.
Berufliche Orientierung
Das Ziel der schulischen Bildung ist u. a. die Vorbereitung auf das spätere Berufsleben. Dafür benötigen Schüler:innen für langfristige Entscheidungen, Informations- und Beratungsangebote. Dabei soll mit externen Partner:innen zusammengearbeitet werden, da deren Perspektiven besonders hilfreich sind. Zudem müssen berufliche Perspektiven fächerübergreifend thematisch passend eingebracht werden. Hierbei soll darauf geachtet werden, dass an allen Schulformen eine ausgewogene und qualitativ gleichwertige berufliche Orientierung angeboten wird. Darüber hinaus müssen externe Informationsveranstaltungen für Schüler:innen attraktiver gestaltet werden, um Aufmerksamkeit zu gewinnen. Für die praktische berufliche Orientierung und das Kennenlernen verschiedener beruflicher Perspektiven sind Betriebspraktika unerlässlich und müssen ausgebaut werden.
Kapitel 2 – Wen brauchen wir in Schule?
Lehrkräfte
Lehrkräfte legen die Grundlage der schulischen Bildung. Um ihrer Rolle als Bezugs- und Lehrpersonen gerecht zu werden, braucht es ausreichend aus- und fortgebildete Lehrkräfte. Der Beruf der Lehrkraft muss dabei attraktiv sein. Dafür muss u. a. die Lehrkräfteausbildung praxisnaher gestaltet werden. Für die Herausforderung des Lehrkräftemangels braucht es kurzfristig Seiteneinsteiger:innen, die über pädagogische und fachspezifische Kenntnisse verfügen müssen. Lehrkräfte sollen vor allem über Wissen verfügen, welches sie in ihrem Unterricht vermitteln müssen. Der fachliche Fokus im Studium auf Inhalte, die für die spätere berufliche Praxis irrelevant sind, muss kritisch gesehen werden.
Zudem müssen Lehrkräfte regelmäßig Fortbildungsangeboten nachkommen, die ihre fachlichen, methodischen und pädagogischen Kompetenzen im Hinblick auf aktuelle Entwicklungen zeitgemäß halten.
Multiprofessionelle Teams
Es braucht an den Schulen multiprofessionelle Teams, um Lehrkräfte zu entlasten und die Schüler:innen bei ihren entsprechenden Bedarfen zu unterstützen. Diese müssen aus vielseitigen Akteur:innen, wie der Schulsozialarbeit, der Schulassistenz, den Integrationshelfer:innen, der Berufsbegleitung, der IT-Administration, der Praxisberatung oder der Schulpsychologie bestehen. Die einzelnen Akteur:innen bringen unterschiedliche professionelle Perspektiven ein und müssen daher eng miteinander arbeiten. Für diese Arbeit müssen entsprechende Räume in den Schulen existieren. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit externen Expert:innen gefördert werden.
Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit stellt ein wichtiges Bindeglied in der Schulgemeinschaft dar und ist ein entscheidender Teil multiprofessioneller Teams an Schulen. Durch die Beschäftigung mit den individuellen Problemen der Schüler:innen ist diese für ein Wohlbefinden in Schule unerlässlich. Dafür braucht es an allen Schulen einen Rechtsanspruch auf Schulsozialarbeit. Zudem soll bei der Bemessung von Schulsozialarbeit ein besonderer Fokus auf Schulen mit besonderen Herausforderungen gelegt werden. Für die finanzielle Sicherstellung von Schulsozialarbeit an allen Schulen muss der Freistaat Sachsen verantwortlich sein.
Kapitel 3 – Wie soll Schule sein?
Bewertung und Einschätzungen
Bewertungen und Feedback im schulischen Kontext müssen eine ausführliche Rückmeldung zum Lernstand sowie individuelle Stärken und Schwächen geben. Die Bewertung soll reflektiert werden und den Schüler:innen persönliche Defizite und Fortschritte aufzeigen. Ziffernoten können diesem Anspruch nicht gerecht werden und stellen subjektive Bewertungen nicht sicher.
Einschätzungen und Bewertungen in Form von Ziffernoten sollen daher gänzlich abgeschafft werden. Rückmeldungen zu Leistungen und Lernstandsentwicklungen sollen stattdessen durch kontinuierliches Feedback durch die Lehrkräfte realisiert werden. Leistungen sollen ausführlich schriftlich eingeschätzt werden. Zusätzlich sollen Feedbackgespräche geführt werden. Zeugnisse sollen in Textform ausgestellt werden. Um mehr Transparenz herzustellen, sollen Bewertungsmaßstäbe vor Erbringung der Leistung kommuniziert werden.
Leistungserhebungen sollen nicht punktuell Fachwissen abfragen. Stattdessen soll es vermehrt Prozessbewertungen und Kompetenztests geben. Allgemein soll ein Fokus auf die Vermittlung fächerübergreifender Kompetenzen gelegt werden. Prüfungen müssen lebensnaher gestaltet werden und alternative Formate wie Open-Book-Klausuren sollen gefördert werden.
Kopfnoten sollen abgeschafft werden. Feedback zu Sozialverhalten und Lerneinstellung soll kontinuierlich schriftlich und mündlich von den Fachlehrkräften gegeben werden. Ein umfassendes Feedback soll mindestens halbjährlich, losgelöst vom Zeugnis, übergeben werden.
Mentale Gesundheit
Die mentale Gesundheit von Schüler:innen wird durch den Druck, der aus Leistungsbewertung und dem sozialen Umfeld in der Schule entsteht, stark belastet. Um diesem Druck entgegenwirken zu können, benötigen Schüler:innen umfassende personelle Unterstützung aus verschiedenen Bereichen. Dabei ist die Schulsozialarbeit ein integraler Bestandteil. Sie muss an jeder Schule, unabhängig von der Schulart, mit ausreichenden personellen, finanziellen und infrastrukturellen Ressourcen ausgestattet sein.
Ergänzend zur Schulsozialarbeit ist auch die Präsenz von Schulpsycholog:innen an jeder Schule notwendig, sowie spezifisch aus- und weitergebildete Lehrkräfte spezifisch im Bereich der mentalen Gesundheit. Dies ist besonders notwendig, um das Thema sensibel und angemessen im Unterricht zu behandeln. Mentale Gesundheit sollte als ein fächerübergreifendes Thema in der gesamten Schulzeit verankert werden.
Individuelle Förderung und Nachteilsausgleiche
Schüler:innen haben unterschiedliche Bedürfnisse und Voraussetzungen. Es braucht mehr individuelle Förderung und Nachteilsausgleiche, um faire Bewertungen zu ermöglichen.
Individuelle Förderung an Schulen muss die Bedürfnisse, Stärken und Schwächen der Schüler:innen berücksichtigen. Diese Förderung soll durch spezielle Programme, Arbeitsgemeinschaften oder zusätzliche Übungseinheiten realisiert werden.
Für vergleichbare Bewertungen sind Nachteilsausgleiche bei anerkannten Nachteilen notwendig. Darunter müssen psychische Erkrankungen und körperliche Einschränkungen ebenso beachtet werden, wie beispielsweise Legasthenie oder Dyskalkulie. Nachteilsausgleiche sollten grundsätzlich individuell und flexibel gestaltet sein und sowohl im Schulalltag als auch in sämtlichen Prüfungen und Leistungsbewertungen angewandt werden.
Bei der Gestaltung und Umsetzung von Förderinitiativen sollten Expert:innen und multiprofessionelle Teams einbezogen werden.
Talent
Als “Talentfächer” werden nicht nur Musik, Kunst und Sport verstanden, sondern jeder Fachbereich und jedes Thema, da alle von “Talent” und anderen außerschulischen Gegebenheiten abhängig sind. Ungerechtigkeiten müssen ausgeglichen und Schwächen erkannt und die Schüler:innen entsprechend gefördert werden. Gleichzeitig sollen auch individuelle Stärken und Interessen gefördert werden.
Bei der Bewertung und Einschätzungen ist in jedem Fall zu beachten, welche Voraussetzungen die Schüler:innen mitbringen.
Klassenstärke
Die Klassenstärke legt die Grundlage für gelingenden Unterricht, in dem die Lehrkräfte die Möglichkeit haben, auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler:innen einzugehen. Nur in kleineren Klassen können Lehrkräfte ihrem Auftrag angemessen nachkommen und den Lernerfolg für möglichst viele Schüler:innen sicherstellen. Zudem kann das soziale Verhalten in kleineren Klassen gezielter gefördert und gestärkt werden. Daher muss der Klassenteiler vorerst auf 20 abgesenkt werden. Klassenteiler, die darunter liegen, bleiben davon unangetastet. Zudem muss mittelfristig eine weitere Absenkung des Klassenteilers ermöglicht werden.
Kapitel 4 – Wo wollen wir lernen?
Schularten
Das gegliederte Schulsystem ermöglicht eine gezielte Förderung der Schüler:innen. Dabei wirft dieses die Herausforderung auf, dass die Schüler:innen sich unterschiedlich entwickeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten eine vollständige Vorstellung über ihrer schulischen Ziele haben. Daher stellen die Gemeinschaftsschulen eine gute Ergänzung zu den traditionellen Schularten dar. Das Angebot der Gemeinschaftsschulen muss jedoch flächendeckend ausgebaut werden, um allen Schüler:innen in Sachsen das Angebot dieser zu ermöglichen.
Die Existenz von Förderschulen muss auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention im Hinblick auf inklusiven Unterricht skeptisch gesehen werden. Dabei müssen auch die Umstände der unterschiedlichen Förderschwertpunkte beachtet werden. Grundsätzlich gilt dabei, dass ein möglichst inklusiver Unterricht an Regelschulen zu schaffen ist, der perspektivisch die Rolle von Förderschulen minimiert.
Duale Ausbildung
Die duale Berufsausbildung ermöglicht durch ihren hohen Praxisanteil, verbunden mit dem schulischen Teil, einen praxisnahen und hochwertigen Berufsabschluss. Die duale Ausbildung muss daher noch stärker ausgebaut werden.
Freie Schulen
Schulen in freier Trägerschaft ergänzen die staatliche Schullandschaft, indem sie progressive, alternative Lern- und Lehrmethoden verwenden. Dabei bieten diese sowohl Vor- als auch Nachteile. Sie schaffen eine größere Vielfalt in der sächsischen Bildungslandschaft in Form von alternativen Lernkonzepten und gleichen damit ein fehlendes Angebot in unserem Bildungssystem aus. Jedoch ist der Zugang zu dieser durch das Bezahlen von Schulgeld an Schulen in freier Trägerschaft Bildung von dem sozialen Hintergrund der Familien abhängig.
Keine Schule, weder in freier noch in öffentlicher Trägerschaft, soll Schulgeld beziehen dürfen. Alle Schulen müssen vollumfänglich vom Freistaat Sachsen finanziert werden. Die Schulträger oder schulnahe Vereine und Organisationen können die Schulen zusätzlich unterstützen. Das den Schulen zur Verfügung stehende Geld soll jeweils eine Geschäftsführung pro Schule verwalten.
Die Kriterien zur Anerkennung freier Schulen müssen zusätzlich in den Punkten der notwendigen Schüler:innenpartizipation überarbeitet werden, sodass jede Schule durch die gesetzlich verankerten Strukturen von Schüler:innen in entsprechenden Mitwirkungsgremien repräsentiert wird. Zudem müssen öffentliche und freie Schulen eng miteinander zusammenarbeiten, um die Weiterentwicklung der staatlichen Schullandschaft zu fördern.
Darüber hinaus soll der Freistaat Sachsen verstärkt die Etablierung alternativer Bildungskonzepte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft fördern. Dabei soll sich an existierenden Konzepten von Schulen in freier Trägerschaft orientiert und bei der Umsetzung die Unterstützung von eben diesen in Anspruch genommen werden.
Ganztag
Ganztagsschulen stellen eine optimale Vereinbarkeit von Freizeit mit Schule dar. Durch zusätzliche Lern- und Förderangebote können die Schüler:innen über das jetzige Maß hinaus gefördert werden. Das Ziel muss die sachsenweite Einführung von Ganztagsschulen sein. Dabei werden die besonderen Herausforderungen von Schulen im ländlichen Raum anerkannt und müssen gezielt in der Etablierung von Ganztagsschulen adressiert werden.
G8
Die Verkürzung der gymnasialen Schulzeit am allgemeinbildenden Gymnasium auf G8 stellt die Schüler:innen vor die Herausforderung von zusätzlichem Druck. Durch die beruflichen Gymnasien mit dem Abitur nach der 13. Klasse gibt es jedoch für die Schüler:innen ein Angebot, das Abitur mit 13 Schuljahren zu erreichen, was die Herausforderungen von G8 teilweise ausgleichen kann. Daher muss das Angebot von G8 an allgemeinbildenden Gymnasien und dem Abitur nach Klasse 13 am beruflichen Gymnasium aufrechterhalten werden.
Föderalismus und bundesweite Schulabschlüsse
Die Wirksamkeit des Bildungsföderalismus muss im Hinblick auf die Herausforderungen der Bildung in Deutschland und der fehlenden Lösungen in allen Bundesländern kritisch betrachtet werden. Eine stärkere Zusammenarbeit der Bundesländer ist notwendig, um die zentralen Probleme der Bildungssysteme zu lösen. Zudem soll der Bund durch die Abschaffung des Kooperationsverbotes enger mit den Ländern zusammenarbeiten.
Für die Schaffung von Vergleichbarkeit unter den Bundesländern und deren Schulabschlüsse muss eine höhere Einheitlichkeit dieser geschaffen werden. Perspektivisch sollen bundesweit einheitliche Abschlussprüfungen diese Vergleichbarkeit ermöglichen. Der Übergang zu einer bundesweit höheren Vergleichbarkeit muss für die Schüler:innen gerecht gestaltet werden.
Kapitel 5 – Welchen Rahmen braucht Schule?
Kostenfreiheit
Bildung muss von dem finanziellen Hintergrund der Schüler:innen unabhängig sein. Daher braucht es in Bezug auf Bildung eine Kostenfreiheit. Um das zu ermöglichen, muss der Freistaat Sachsen für die entstehenden Kosten aufkommen. Um allen Schüler:innen gleiche Chancen einzuräumen, müssen Lernmittel, wie Bücher, Pflichtlektüren, technische Endgeräte, Software, und eintägige Schulexkursionen durch die Schulträger finanziert werden. Bei kostenintensiveren Exkursionen oder Klassenfahrten sollen die finanziell schwächeren Familien gefördert werden.
Schulhaus
Das Schulgebäude setzt mit seinen baulichen Voraussetzungen die Grundlagen und den Rahmen für die Bildung. Dabei müssen Schulgebäude den Anforderungen moderner Bildung nachkommen. Dies umfasst infrastrukturelle Fragen, wie die Sicherstellung von digitalem Unterricht, aber auch die Raumgestaltung. Grundsätzlich müssen Schulgebäude einladend gestaltet sein und dadurch eine angenehme Lernatmosphäre ermöglichen. Außerdem müssen sie moderne, alternative Unterrichtskonzepte zulassen. Moderne Unterrichtsräume müssen ausreichend Platz bieten und mit flexiblem Mobiliar ausgestattet werden. Zudem müssen Schulgebäude barrierefrei sein. Außerdem müssen Schulgebäude und -gelände ausreichend Pausenräume und -flächen bieten. Die Gestaltung von Schulräumen und -gebäuden sollte in Zusammenarbeit und Absprache mit Schüler:innen erfolgen. Für einen zukunftsfähigen Schulhausbau braucht es ausreichend Fördermittel des Freistaates Sachsen.
Digitalisierung
Die Schulen stehen noch immer vor der Herausforderung der Digitalisierung. Die Digitalisierung der Schulen ist die Grundlage für moderne, digitale Bildung und die Grundlage für praktische Medienbildung sowie informatische Bildung. Dabei braucht es für zeitgemäße Bildung, die infrastrukturellen und personellen Voraussetzungen an Schulen, aber auch ausreichend Hard- und Software, als auch digitale Endgeräte für die Schüler:innen. Dafür müssen den Schüler:innen persönliche Endgeräte bereitgestellt werden. Bis zur Vollausstattung aller Schüler:innen mit digitalen Endgeräten wird ein Bring-your-own-Device Konzept an allen Schulen befürwortet, wobei auf die Gesundheit von Schüler:innen und einen Ausgleich von Chancengerechtigkeit zu achten ist. Zudem brauchen die Schulen IT-Administrationen zur Unterstützung.
Ländlicher Raum
Die Bildung im ländlichen Raum steht vor besonderen Herausforderungen. Die Schüler:innen sind teilweise mit weiten Wegen und schlechter ÖPNV-Anbindung konfrontiert. Zudem zeigt sich die Unattraktivität von Schulen im ländlichen Raum für Lehrkräfte. Weiterhin sind die Bildungsangebote für Schüler:innen im ländlichen Raum begrenzt. Gegen diese generelle strukturelle Benachteiligung sollen Maßnahmen ergriffen werden. Dementsprechend braucht es Angebote, die den Lehrkräfteberuf im ländlichen Raum attraktiver gestalten. Darüber hinaus sollen die Kooperationen zwischen Schulen gestärkt und Bildungsangebote ausgebaut werden.
Mobilität
Schüler:innen brauchen im ländlichen und städtischen Raum Möglichkeiten von individueller Mobilität, die ihnen die Teilnahme an verschiedensten Bildungs- und Freizeitangeboten ermöglichen. Grundsätzlich brauchen Schüler:innen kurze und sichere Schulwege. Dafür müssen der ÖPNV sowie die weitere notwendige Infrastruktur entsprechend ausgebaut, verbessert und deren Zuverlässigkeit sichergestellt werden. Zudem soll das Bildungsticket sachsenweit ausgeweitet und kostenfrei für alle Schüler:innen bereitgestellt werden.
Schüler:innenvertretung (SV)
Die Schüler:innenvertretung stellt für die Schüler:innen die Möglichkeit der demokratischen Mitwirkung im Schulalltag dar und ermöglicht somit die Partizipation der Schüler:innen. Dabei ist die Grundlage für den Erfolg der SV ein hohes Engagement der Schülervertreter:innen. In ihrer täglichen Arbeit stoßen sie auf die Herausforderung, dass Schüler:innen und Lehrkräfte nur geringes Wissen über die SV verfügen. Um dem entgegenzuwirken, müssen alle Akteur:innen an Schule verstärkt über die SV aufgeklärt werden. Zudem muss die SV als legitimierte Interessensvertretung der Schüler:innen von allen Akteur:innen in ihrer Arbeit akzeptiert und ihre Positionen gehört werden. Insbesondere an Schulen in freier Trägerschaft muss die SV verbindlich etabliert werden.
Inklusion und Integration
Vielfältige Schulgemeinschaften bereichern den Schulalltag der Schüler:innen. Dabei legt der Austausch im Schulalltag zwischen den Schüler:innen mit ihren vielfältigen Hintergründen und Herausforderungen die Grundlage für eine inklusive Gesellschaft. Die Grundlage für eine inklusive Bildung legen die UN-Behindertenrechtskonventionen. Für gelingende Integration und Inklusion braucht es Fachpersonal, welches die Lehrkräfte in ihrer Arbeit und die Schüler:innen im Umgang mit ihren individuellen Bedarfen unterstützt und fördert. Zudem sollen inklusiv und integrativ zu beschulende Schüler:innen bestmöglich in die Regelklassen integriert werden, wobei alle Schüler:innen erlernen, gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist der Abbau von Barrieren im Schulalltag. Die inklusive Beschulung an Regelschulen muss ausgebaut werden.
Bildungsgerechtigkeit
Alle Schüler:innen müssen unabhängig von ihrer persönlichen Herkunft die gleichen Chancen auf die verschiedenen Schulabschlüsse haben. Zudem muss Bildung für alle Schüler:innen gerechte Berufschancen ermöglichen. Dafür müssen im schulischen Kontext verschiedenste Herausforderungen der Schüler:innen ausgeglichen werden. Dazu gehören die Bereitstellung von Lernmaterialien und weiteren schulischen Ressourcen sowie Räumlichkeiten zum Lernen nach der Unterrichtszeit.
Schulverpflegung
Eine warme, gesunde und nahrhafte Schulverpflegung ist eine Grundlage für die konzentrierte und leistungsfähige Teilnahme am Unterricht. Schulessen muss kostenlos sein und durch den Freistaat Sachsen dahingehend subventioniert werden. Zudem muss Schulessen verschiedene Ernährungsweisen berücksichtigen. Um das Schulessen zielgruppengerecht zu gestalten, sollen Schüler:innen in die Gestaltung des Essensangebotes einbezogen werden. Darüber hinaus sollen Schüler:innenfirmen, wie Schulkiosks, die Partizipation von Schüler:innen bei der Schulverpflegung ermöglichen, gefördert werden.
Demokratische Schule
Die Schule soll die Schüler:innen nicht nur auf das Leben in der Gesellschaft vorbereiten, sondern ist auch der Ort, an dem die Schüler:innen in der Zeit bis zu ihrem Schulabschluss hauptsächlich wirken. Dabei darf in Schule nicht nur Wissen vermittelt werden, sondern müssen auch demokratische Werte einen zentralen Platz einnehmen und diese auch praktisch gelebt werden. Dabei müssen die Schüler:innen durch Partizipation im Schulalltag über die Schüler:innenvertretung hinaus eine Selbstwirksamkeit erlangen, die zu einer nachhaltigen pro-demokratischen Einstellung führt. Partizipationsmöglichkeiten, wie Schüler:innenzeitungen, Schüler:innenfirmen, Projekte und Klassenentscheidungen, müssen gestärkt werden. Dabei müssen Schüler:innen in ihrer Meinungsbildung von allem anderen schulischen Akteur:innen ernst genommen und respektiert werden.