Gerechtigkeit für die Zweit- und Drittkorrektur (50-01)

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Die LDK hat beschlossen,
dass der LSR sich dafür einsetzt, dass die Zweit- und Drittkorrektur einer Abiturprüfung nur durch Lehrkräfte stattfinden darf, welcher das Fach in diesem Leistungsgrad (Leistungs- oder Grundkurs) in einem Zeitraum der letzten 4 Jahre unterrichtet hat. Bei Lehrplanänderung muss die Lehrkraft zusätzlich nach der Änderung das betreffende Fach unterrichtet haben.

Kategorien: 50. LDK, beschlossen: 2019