Anhörungsrecht für die Kreis- und Stadtschülerräte (50-03)  

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Die LDK hat beschlossen, dass
durch eine Änderung in der Schulnetzplanverordnung ein Anhörungsrecht für KreisSchülerRäte/StadtSchülerRäte bzw. für den LandesSchülerRat entsteht.

Der Beschluss „Änderung von Paragraph 4 der sächs. Schulnetzplanverordnung“ von der 44. LDK wird damit aufgehoben.

Kategorien: 50. LDK, beschlossen: 2019