Finanzierung der Kreis- und StadtSchülerRäte (50-11)

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Die LDK möge beschließen, dass
der LSR sich dafür einsetzt, die Finanzierung der Kreis- und StadtSchülerRäte durch die Kommunen sichern zu lassen. Das Budget der Kreis- und StadtSchülerRäte wird mit Hilfe einer Formel berechnet, welche wie folgt lautet: die vom Landesamt für Schule und Bildung erhobene Schülerzahl (Grundschüler inbegriffen) des Kreises vom letzten Schuljahr wird mit 0,10€ multipliziert und anschließend auf volle 10er aufgerundet. Dabei darf ein Minimalbetrag von 1500€ für ein Kreis- und StadtSchülerRat nicht unterschritten werden.

Kategorien: 50. LDK, beschlossen: 2019