Weg mit den Hausaufgaben! (56-05)

Die LDK hat beschlossen:

Der LSR setzt sich dafür ein, dass

keine verpflichtenden Hausaufgaben mehr gestellt werden. Komplexe Leistungen, Vorträge und ähnliches sind von dieser Regelung ausgenommen. Es soll jedoch die Möglichkeit bestehen, zusätzlich freiwillige Aufgaben zu geben.

Diese freiwilligen Aufgaben sollen durch die Lehrkräfte zeitlich veranschlagt werden und dürfen ⅔ der Unterrichtszeit nicht überschreiten. Sie sollen lediglich einen unterrichtsvertiefenden bzw. Übungscharakter haben. Inhalte, die ausschließlich Teil dieser Aufgaben sind, dürfen in Leistungskontrollen nicht abgefragt werden.

Kurzfristig, bis zur Abschaffung von Hausaufgaben, sollen folgende Regularien gültig sein:

Normale, als auch zu bewertende Hausaufgaben sollen nicht über den Zeitraum der Schulferien aufgegeben werden. Schulferien meint einen Zeitraum von mindestens 5 Tagen. Es ist eine Frist von mindestens einer Woche vor dem Ferienbeginn, sowie mindestens einer Woche nach dem Ferienende, für die Abgabe von den durch die Lehrkräfte aufgegebenen Hausaufgaben einzuhalten. Bei Ferien, die maximal 14 Tage dauern, ist die Frist auf 3 Tage vor und nach den Ferien begrenzt. Auch diese Hausaufgaben sollen durch Lehrkräfte zeitlich veranschlagt werden und dürfen ⅔ der Unterrichtszeit nicht überschreiten. Komplexe Leistungen, Vorträge und Ähnliches sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen.

Folgende Beschlüsse sind aufgehoben: 51-08, 52-16, 48-12

Kategorien: 56. LDK, beschlossen: 2024