Prüfungsbeginn der Besonderen Leistungsfeststellung zu sinnvollen Zeiten (47-17)

Dieser Beschluss ist durch den Beschluss 49-17 (Späterer Beginn für Prüfungen) aufgehoben.

Die LDK hat beschlossen, dass der LSR Sachsen sich dafür einsetzt, dass
es einen sachsenweit einheitliche Prüfungsbeginn der Besonderen Leistungsfeststellung um 9:00 Uhr gibt, ohne dass zuvor Unterricht stattfindet.

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