Sunset-Archiv

Die Sunset-Klausel war ein Artikel in der Geschäftsordnung des LandesSchülerRat Sachsen. In diesem wurde eine maximale Gültigkeit von fünf Jahren für jeden Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz festgesetzt. Die Sunset-Klausel zählt für alle Beschlüsse bis zur 46. LDK. Die Sunset-Klausel wurde durch einen Beschluss der 53. LDK aufgehoben, sodass alle Beschlüsse ab der 47. LDK keine maximale Gültigkeitsdauer mehr haben.

Folgende Landesdelegiertenkonferenz sind im Sunset-Archiv:

Art. 25 Sunset-Klausel

(1) Die Anträge müssen bei Beschluss durch die Landesdelegiertenkonferenz auf eine bestimmte Gültigkeitsdauer festgelegt werden. Die Gültigkeitsdauer wird separat vom Antragsteller vorgeschlagen, der Beschluss erfolgt mit einfacher Mehrheit. Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal fünf Jahre.

(2) Anträge die zum Zeitpunkt des 31.12. des jeweiligen Jahres eine Gültigkeit von fünf Jahren überschreiten, müssen zu diesem Zeitpunkt durch den Vorstand auf ihre Aktualität überprüft werden. Dieses Verfahren wird jährlich wieder- holt. Anträge mit festgeschriebener Gültigkeitsdauer sind von dieser Regelung nicht betroffen.

(3) Änderungsanträge zur Geschäftsordnung, Statute und Änderungsanträge zu Statuten sowie Kooperationsvereinbarungen sind von den Regelungen in Absatz 1 und 2 ausgeschlossen.

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