Internetpräsenz aktuell halten (45-18)

Dieser Beschluss befindet sich im Sunset-Archiv.
Dieser Beschluss ist nicht mehr gültig (siehe Sunset-Klausel)

Die LDK hat beschlossen, dass
der Landesvorstand oder ein von ihm beauftragtes Mitglied der Landesdelegiertenkonferenz dazu verpflichtet wird, seine Internetpräsenz aktuell zu halten. Dies beinhaltet jegliche Protokolle, Geschäftsordnungen, Ordnungen anderer Art und ähnliches.

Kategorien: 45. LDK, beschlossen: 2017, Sonstiges, Sunset: 2022