Hitzefrei (46-11)

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Der LandesSchülerRat setzt sich dafür ein,
dass Hitzefrei an Schulen ab einer bestimmten Temperatur (30°C) gewährleistet wird. Gemessen wird dabei im wärmsten Zimmer in dem Unterricht stattfindet. Von dieser Regel sind Schulen mit intakter Klimaanlage ausgeschlossen.

Kategorien: 46. LDK, beschlossen: 2017, Schulalltag, Sunset: 2022