Antrag auf einheitliche Bewertungsmaßstäbe in der Sekundarstufe (48-01)

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Die LDK möge beschließen,
dass sachsenweit ein einheitlicher Bewertungsmaßstab für die Bewertung von Vornoten in der Sekundarstufe II eingesetzt wird. Dieser Bewertungsmaßstab soll sich am offiziellen Prüfungsmaßstab für sächsische Abiturprüfungen orientieren und für alle sächsischen Gymnasien gleichermaßen bindend sein. Der Bewertungsmaßstab bezeichnet hierbei die eindeutige Zuordnung von erreichten Bewertungseinheiten (BE) zu Notenpunkten (NP). Ausschlaggebend für die Zuordung ist dabei der Anteil der erreichten BE von den gesammten BE.

Kategorien: 48. LDK, beschlossen: 2018