Die LDK möge beschließen, dass
für die Erarbeitung einer komplexen Lernleistung ein landesweit einheitlicher Zeit- und Arbeitsanforderungsrahmen festgelegt wird. Dabei wird den Schulen freigestellt, in welchem Zeitraum diese Erarbeitung erfolgt.
Die LDK möge beschließen, dass
für die Erarbeitung einer komplexen Lernleistung ein landesweit einheitlicher Zeit- und Arbeitsanforderungsrahmen festgelegt wird. Dabei wird den Schulen freigestellt, in welchem Zeitraum diese Erarbeitung erfolgt.