Die LDK möge beschließen,
dass sich der LSR dafür ausspricht, dass in Sachsen die rechtlichen Voraussetzungen für die Modernisierung des Religionsunterrichtes nach folgenden Maßgaben zu schaffen sind: Bis zur 8. Klasse findet der Religionsunterricht aller Religionsgemeinschaften gemeinsam mit dem Ethikunterricht als Moral- und Glaubenskunde statt. Mit Eintritt in die 8. Klasse kann die Schülerin/der Schüler frei zwischen Ethik und Religion wählen. Der Religionskunde/Moral- und Glaubenskunde-Unterricht ist im humanistischen Sinne als ein kollektiver Austausch zwischen den Religionsgemeinschaften zu gestalten. Bietet es die Zahl der Schülerinnen und Schüler an, so sollen ab der 8. Klasse Kurse für je eine Religionsgemeinschaft geschaffen werden. Hier sollen auch schulübergreifende Gruppen gebildet werden können. Das Fach Moral- und Glaubenskunde wird gemeinsam oder abwechselnd je nach Thema von einem Religions- und Ethiklehrer unterrichtet.