Die LDK möge beschließen,
dass der LSR sich für eine moderne Eigenverantwortlichkeit der Schule einsetzt. Doch für eine starke Eigenverantwortlichkeit der Schule braucht es gute Voraussetzungen, damit Schulen sicher und selbstständig handeln können. Wir stellen daher die Forderung an den Freistaat Sachsen, folgende Maßnahmen im Sinne der eigenverantwortlichen Schule umzusetzen:
- Das Schulkonto. Hier hat der Freistaat bereits die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, nun gilt es im Dialog mit den Schulleitungen fortwährend eine unbürokratische und unkomplizierte Nutzung dieser Konten zu ermöglichen. Jede Schule soll zukünftig ein Schulkonto führen.
- Rechenschaftspflicht. Die Schulleitungen sollen der Schulkonferenz über die Bewirtschaftung aller der Schule zur Verfügung stehenden Geldmittel Rechenschaft ablegen müssen.
- Schulleiterwahl. Bei der Besetzung der Schulleiterposten ist bisher die Meinung der Schulkonferenz zu hören. Wir fordern, im Sinne innerschulischer Demokratie die Schulkonferenz nicht nur anzuhören, sondern sie abschließend über die Wahl des Schulleiters und des Stellvertretenden Schulleiters entscheiden zu lassen. Sollte es mehrere (mehr als drei) Bewerber für den Posten des Schulleiters geben, so steht es der Schulaufsichtsbehörde zu, drei Kandidaten auszusuchen, unter denen die Schulkonferenz eine Auswahl trifft. Um als Schulleiter gewählt zu sein, braucht es eine absolute Mehrheit in der SchulKonf., mehrere Wahlgänge sollen möglich sein.
- Verwaltungspersonal. Insbesondere an größeren Schulen nimmt die Verwaltungsarbeit immer mehr zu, die Schulleiter werden zusehends zu Managern statt als Pädagogen arbeiten zu können. Wir fordern daher, dass alle Schulen, an denen mehr als 700 Schülerinnen und Schüler lernen, einen Schulverwaltungsassistenten erhalten. Diese Personen sollen die Schulen bei allerlei Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten unterstützen. Es soll sich dabei im besten Fall um Absolventen des Studiengangs Allgemeine Verwaltung der HSF Meißen handeln, ihre Tätigkeit wird aus Mitteln des Freistaates bezahlt. Hier muss das Kultusministerium über bloße Modellprojekte hinausdenken.
- Ausstattung. Schulen brauchen eine gute Anbindung an das Breitbandnetz, nicht nur für pädagogische Anwendungen, sondern auch für eine gute Verwaltung. Wir bekräftigen daher unsere Forderung, die Schulen mit schnellen Internetanschlüssen zu versorgen, auch unter Berücksichtigung der Wichtigkeit solcher Breitbandverbindungen für eine gute Verwaltungsarbeit an der Schule. Ebenso bedeutend ist eine moderne Ausstattung der Büros in der Schule. Schulen brauchen auch für ihre Verwaltung und Organisation moderne Computer und funktionierende Drucker. Sie benötigen aber auch sichere Tresore für schutzwürdige Akten und effiziente Software, z.B. für Statistiken und Haushaltsverwaltung. Hier muss der Freistaat den Schulträgern klare Mindeststandards vorschreiben, die regemäßig zu aktualisieren sind. Die Schulträger benötigen möglicherweise eine Anschubfinanzierung zur gezielten Modernisierung an einzelnen Schulen, die ihnen der Freistaat im Rahmen eines zeitlichen begrenzten Programmes zu gewähren hat.