Aufenthaltsräume in sächsischen Schulen (48-09)

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Die LDK möge beschließen, dass
sich der LSR dafür einsetzt, dass bei allen vom Freistaat Sachsen bezuschussten Schulneubauten oder -sanierungen Aufenthaltsräume für Schüler, welche während der Pausen und Freistunden zur Verfügung stehen, in der Planung und Umsetzung verankert werden müssen. Bei bestehenden Schulen, sofern der Raumbedarf dort besteht und noch nicht gedeckt ist, sollen ebenfalls solche Räume eingerichtet werden. Diese können sich auch auf temporär freistehende Zimmer beschränken.

Kategorien: 48. LDK, beschlossen: 2018, Digitales & Schulausstattung