Notenverteilung in mündlich und schriftlich teilen (49-05)

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Die LDK hat beschlossen, dass sich der LSR dafür einsetzt, dass
sich die Zeugnisnoten an weiterführenden Schulen aus ⅓ Klausuren, ⅓ sonstige Noten und ⅓ Unterrichtsgespräch zusammensetzen müssen.

Kategorien: 49. LDK, beschlossen: 2019