Antrag auf Anhörungspflicht des LSR vor dem Kultusministerium in Schulangelegenheiten (49-26)

Die LDK hat beschlossen, dass sich der LSR dafür einsetzt, dass
gemeinsam mit dem Kultusministerium eine Lösung für aktivere Schülerpartizipation in Form einer Anhörungspflicht erarbeitet wird. Gefordert ist hierbei die generelle Anhörungspflicht des Kultusministeriums und des Sächsischen Landtags gegenüber dem LSR in allen schulischen Belangen. Fortan soll in sämtlichen Schul- und Bildungsfragen der LSR angehört werden.

Kategorien: 49. LDK, beschlossen: 2019, Sonstiges