Anrechnungsstunden für Klassenlehrer der Klassenstufen 5 bis 10 (49-27)

Die LDK hat beschlossen, dass
sich der LSR dafür einsetzt, dass Lehrerinnen und Lehrern für die Tätigkeit als Klassenlehrer einer 5. bis 10. Klasse zwei Anrechnungsstunden je Monat zustehen. Dementsprechend sollen entsprechende personenbezogene Anrechnungsstunden gewährt werden.

Kategorien: 49. LDK, beschlossen: 2019, Sonstiges