Abschaffung von Hausaufgaben über Schulferien (52-16)

Die LDK hat beschlossen, dass

sich der LSR dafür einsetzt, dass normale, sowie zu bewertende Hausaufgaben nicht über den Zeitraum der Schulferien aufgegeben werden dürfen. Schulferien meint hierbei einen Zeitraum von mindestens 5 Tagen. Für das Aufgeben von Hausaufgaben durch Lehrkräfte ist eine Frist von mindestens einer Woche vor dem Ferienbeginn und ebenso die Einhaltung von mindestens einer Woche nach dem Ferienende zur Abgabe der Hausaufgaben einzuhalten. Diese ist bei Ferien, welche maximal 14 Tage dauern, auf 3 Tage vor und nach den Ferien zu begrenzen.

Kategorien: 52. LDK, beschlossen: 2022