Sächsische Schulen sehen nicht richtig – Inklusion muss praktisch werden! (53-07)

Die LDK hat beschlossen, dass

die folgenden Punkte zur Schaffung der Inklusion an sächsischen Schulen durch den LSR vertreten werden und dieser sich aktiv dafür ausspricht Schulen inklusiv zu gestalten.

1. Beratung und Unterstützung der Bildungseinrichtungen

Die Bildungseinrichtungen sollen zur Umsetzung der Inklusion beraten und Unterstützung erhalten. Dazu sollen personelle und finanzielle Mittel vom Freistaat Sachsen bereitgestellt werden, um eine inklusive Beschulung zu gewährleisten und benötigte Materialien für die betroffenen Schüler*innen bereitstellen zu können.

2. Fachpersonelle Unterstützung für Schüler*innen mit Behinderung

Schüler*innen mit Behinderung und/oder einer Störung sollen durch den Freistaat Sachsen durch fachpersonelle Unterstützung auf ihrer Schullaufbahn begleitet werden, sofern dies erforderlich ist.

3. Barrierefreie Bildungseinrichtungen

Alle Bildungseinrichtungen müssen barrierefrei zugänglich sein. Mittel für entsprechende Umbauten sind vom Freistaat Sachsen bereitzustellen.

4. Zusätzliche Lehrkräfte für Klassen mit Schüler*innen mit Behinderung und/oder einer Störung

Klassen in welchen Schüler*innen mit Behinderung und/oder einer Störung sind sollen mit einer weiteren Lehrkraft besetzt werden, um jedes Kind mit Förderbedarf individuell zu unterstützen und gleichzeitig den nicht-behinderten Schüler*innen gerecht zu werden.

5. Barrierefreie Unterrichtsmaterialien

Es müssen barrierefreie Unterrichtsmaterialien gewährleistet werden. Hierfür sollen die Verbände und die Förderschulen/Sonderschulen die barrierefreien Schulmaterialien landeseinheitlich für alle Schulformen erstellen und zur Verfügung stellen. Eine weitere Digitalisierung der Schulen ist hierfür zwingend erforderlich. Es sollten einheitliche Standards für barrierefreie Unterrichtsmaterialien eingeführt werden, für deren Erstellung personelle Kapazitäten, zum Beispiel im Landesamt für Schule und Bildung, geschaffen werden sollen.

6. Bereitstellung von barrierefreien Hilfsmitteln

Schüler*innen sollen die benötigten barrierefreien Hilfsmittel erhalten, wie z.B. Taschenrechner oder Braillezeilen. Prüfungen müssen an diese Gegebenheiten angepasst werden können, um den Weg bis zur allgemeinen Hochschulreife zu ermöglichen.

Kategorien: 53. LDK, beschlossen: 2023