No, don’t touch me there, this is my no-no-square – Bannmeile vor Schule festsetzen (53-09)

Die LDK hat beschlossen, dass 

sich der LSR dafür einsetzt, dass um Schulen eine verbindliche Bannmeile von mindestens 100m im Abstand zum Schulgelände frei von parteipolitischer Werbung und Aktionen (wie Werbeständen) gehalten werden muss. Zuwiderhandlungen sind entsprechend zu ahnden.

Insbesondere Werbestände von Parteien dürfen an Schultagen nicht direkt auf Schulwegen im direkten Schulumfeld (ca. 100m) aufgestellt sein und gezielt Schüler*innen ansprechen und beeinflussen bzw. bewerben.

Zudem setzt sich der LSR für ein Verbot von Werbematerialen mit kinderfeindlichen Inhalten ein.

Kategorien: 53. LDK, beschlossen: 2023