Einführung eines späteren Schulbeginns (53-17)

Die LDK hat beschlossen, dass

sich der LSR dafür einsetzt, dass die flexible Regelung des Freistaats Sachsen in der Hinsicht angepasst wird, dass der Unterricht in Schulen erst zwischen 8:00 bis 9:30 Uhr morgens beginnt. Diese Forderung geht einher mit einer weitgehenden Verkürzung der Stundentafel im Zuge der Lehrplananpassung.

Bei Interesse sollte eine Bedarfsstunde als freiwilliges Angebot für die Schüler*innen vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn eingeführt werden.

Kategorien: 53. LDK, beschlossen: 2023